SKANDAL: Stargutachter Prof. Max Friedrich fällt wieder fatales Fehlurteil
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Um sich in den Medien zu positionieren, kennt Friedrich alle Tricks. Im Fall Natascha Kampusch machte er gar mit einem Brief aufmerksam, den die damals 18 jährige selbst verfasst haben soll. Stolz präsentiert sich Friedrich mit dem schriftlichen Statement des Entführungsopfers vor der Weltpresse.
Wie das Nachrichtenmagazin Xlarge in seiner aktuell erscheinenden Ausgabe enthüllt, stammt die Idee, dass Opfer von Verbrechen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit Briefe schreiben, eigentlich aus einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauch in Klagenfurt und keinesfalls von Prof. Max Friedrich, der sich auch in diesem Zusammenhang gerne dem Ideenklau widmet, weshalb der Brief von Natascha Kampusch an die Weltpresse letztlich als infame Fälschung enttarnt werden konnte.
Während sich das 13 jährige Kind im Strafverfahren in Klagenfurt mit ihrem Brief wimmernd an das Gericht wenden wollte, um mit verzweifelten und authentischen Worten am Versuch festzuhalten den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, bedient sich Friedrich im Fall Kampusch selbst als Briefeschreiber.
Das Kind musste übrigens wegen illegal abgefasster Verfügungen nach § 215 ABGB der Diplomsozialarbeiterin Erika Feldenczer vom Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg rund 7 Wochen in der Kinderpsychiatrie durch Zwangsanhaltung verbringen.
Erst nachdem die heute 17 jährige ihren Stiefvater mit einer kontradiktorischen Aussage bei Gericht belastet, öffnen sich für die einstige Vorzugsschülerin die Pforten aus der Kinderpsychiatrie. Für die Mutter brach eine Welt zusammen und sieht sich die Familie nach wie vor mit behördlichen Intrigen konfrontiert.
Dennoch beharrt im Fall dieses Mädchens der Stargutachter Prof. Max Friedrich auf seiner Erkenntnis, dass eine Zwangsunterbringung einer unbescholtenen 11 jährigen Gymnasialschülerin in der Kinderpsychiatrie keinesfalls ausschlaggebend für eine solche kontradiktorische Aussage sein kann, obwohl das Mädchen über Wochen ihr Zimmer mit delinquenten Jugendlichen teilen musste und sexuelle Übergriffe sowie Körperverletzung nicht ausblieben.
Rund um die Begutachtung des 19 jährigen Robert Ackermann zeichnet sich für den Kinderpsychiater allerdings erneut ein desaströses Fehlurteil ab. Der Experte befand, dass Robert Ackermann an einer "phasenhaften" und keinesfalls "chronischen" oder durch "Schübe" gekennzeichneten psychiatrischen Störung leiden würde. Und mehr noch "Ganz bewusst" schloss Max Friedrich bei dem Burschen eine "Abartigkeit höheren Grades" aus.
In Folge schloss Prof. Max Friedrich aus, dass eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug notwendig sei. Stattdessen solle Ackermann außerhalb einer Haftanstalt psychiatrisch betreut werden. Das Krankheitsbild ist am Ende des (bloß wenige Seiten umfassenden) Gutachtens zu lesen, "kann völlig abklingen, wenn eine entsprechende Behandlung durchgeführt wird".
So kam es schließlich dazu, dass Robert Ackermann weiterhin auf freiem Fuß war, allerdings nicht bei seiner Familie leben konnte. Sein Opfer Josef Schweiger wurde schließlich am 27. August 2007 von Ackermann erschlagen und ausgeweidet.
Das Int. Network of Human Rights zeigte bereits 2006 auf, dass Gutachten aus dem Hause Friedrich jeder fachlichen Kompetenz entfremden. Während sich damals keinerlei Massenmedien getraut hätten den Namen des Stargutachters seiner Fehlgutachten abzudrucken, sah sich das Int. Network of Human Rights bereits vor zwei Jahren dazu verpflichtet, mit Recht wie sich jetzt herausstellt.
Für eine Stellungnahme war Prof. Max Friedrich im übrigen nicht zu erreichen!
Klagsanschrift:
Roland Reichmann
Sporergasse 10a
9400 Wolfsberg
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