|

INHR
icon_home.gif Artikel
tree-T.gif  Archiv
tree-L.gif  Artikel_schreiben

favoritos.gif Allgemein
tree-T.gif  Downloads
tree-L.gif  Web_Links

som_themes.gif Über uns
tree-T.gif  Empfehlung
tree-T.gif  Impressum
tree-L.gif  Alexa_Tools

icon_community.gif Gemeinschaft
tree-T.gif  Forum
tree-T.gif  Top 10
tree-L.gif  Web_Links

icon_poll.gif Information
tree-T.gif  FAQ

icon_members.gif Benutzer
tree-T.gif  BenutzerKonto
tree-L.gif  Privat-Nachricht

Was meint der EGMR für Menschenrechte

Skandale Zum Nachdenken:
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Artikel 8 - Recht auf ACHTUNG des Privat- und Familienlebens

1. Jedermann hat Anspruch auf ACHTUNG seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. Die Behörde JUGENDAMT (ein weltweites Unikum zur staatlichen Kontrolle der österreichischen Familien) mischt sich permanent und selbstständig in die privaten Angelegenheiten der erwachsenen Bürger, die auch Eltern sind, ein. In grossen Rechtsnationen ist die EINMISCHUNG des Staates in die privaten Angelegenheiten der Eltern, verpönt und verboten. Das versteht sich von selbst. In Österreich BESTIMMEN die Mitarbeiter der Jugendaemter das Familienleben der erwachsenen Bürger und MISSACHTEN die Parentalität der Eltern. Sie handeln illegal, zumindest nach dem Rechtsgefühl der internationalen Gemeinschaft.

PROTOKOLL Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 5 - Gleichberechtigung der Ehegatten
Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschliessung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Die österreichischen Behörden, JUGENDAMT und JUSTIZ haben diesen Satz wohl nie zu Ende gelesen.

 
Login
Kostenlos registrieren!. Gestalten Sie Ihr eigenes Erscheinungsbild. Passen Sie das Seitenlayout Ihren Wünschen an

Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema Skandale
· Nachrichten von reichmann


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Skandale:
WAS BRINGT DAS NEUE JUGENDWOHLFAHRTSGESETZ


Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 5
Stimmen: 427



Einstellungen

 Druckbare Version Druckbare Version


"Was meint der EGMR für Menschenrechte" | Anmelden/Neuanmeldung | 2 Kommentare | Diskussion durchsuchen
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Re: Was meint der EUGH für Menschenrechte (Punkte: 1)
von Stephan auf Dienstag, 02.Mai. @ 01:43:39 CEST
(Userinfo | Artikel schicken)
Hallo!

Ein kleiner TIPP: Was Ihr meint ist der EuGHMR oder EGMR mit Sitz in Strassburg. Das hat aber nichts mit dem EUGH zu tun. Der kann ausschließlich von den einzelnen Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden.


lg Stephan


  • Re: Was meint der EUGH für Menschenrechte von Reichmann auf Dienstag, 02.Mai. @ 13:18:01 CEST
Copyright © 2004 - 2007 by Int. Network of Human Rights