Übergriff einer Staatsanwältin auf 15-jährige Zeugin
|
|
Unglaublich, aber wahr: 4 Jahre wird eine ganze Familie bereits schikaniert, das Verfahren ist ein Skandal. Mittlerweile ist die ganze Angelegenheit bereits das zweite Mal beim Obersten Gerichtshof anhängig, weil es wieder zu großen Mängeln im Verfahren gekommen ist. Sogar eine ungesetzliche Strafe wurde ausgesprochen.
Der Staatsanwalt weiss bereits seit 2002, dass das damals 11-jährige "Opfer" vollkommen widerrechtlich, wochenlang in der Heilpäd Klagenfurt eingesperrt und dort mehrfach - teilweise schwer - verletzt worden war. Ausserdem kam es dort zu sexuellen Übergriffen. Dem Kind wurde auch mitgeteilt, dass es dort zur Schule gehen müsse, was natürlich für eine Schülerin, die erfolgreich ein Gymnasium besuchte, undenkbar war. So wurde das Mädchen zur Aussage bei Gericht gezwungen.
Vor einem Jahr wurde das inzwischen 14-jährige Mädchen zur zweiten Verhandlung geladen und wollte dort über die Umstände aussagen, wie sie zu ihrer Aussage gezwungen worden war.
Die vorsitzende Richterin hat die Zeugin mit ihrer Mutter vom Verhandlungssal ins Richterzimmer gebeten, ohne Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Schöffen. Dort sagte das Mädchen, dass sie über die Vorfälle in der Heilpäd Klagenfurt und vor allem darüber aussagen will, wie sie zur Aussage gezwungen worden ist.
Das hat die Richterin aber mit den Worten: "Das ist nicht Gegenstand der Verhandlung" abgeblockt. Eine diesbezügliche Protokollierung hat sie dann verweigert.
Da das gesamte Verfahren mangelhaft durchgeführt, ja sogar ein ungesetzliches Urteil ausgesprochen worden ist, hat sich der Oberste Gerichtshof mit diesem Skandalfall auseinandergesetzt und angeordnet, dass diese Sache nochmal einvernommen werden muss.
Das Landesgericht Klagenfurt ließ sowohl das Mädchen, als auch die Mutter, über den Anwalt des Beschuldigten, per Email zur Einvernahme laden.
Bei der Einvernahme kam dann zuerst die Schriftführerin zu Wort, die sich nicht einmal mehr daran erinnern konnte, ob sie überhaupt bei der Belehrung im Kammerl dabei gewesen ist und auch keine genauen Details über den Verlauf dieser außergewöhnlichen Belehrung "außerhalb der Verhandlung", angeben kann.
Die Mutter wollte dann den Sachverhalt schildern, wurde jedoch ständig unterbrochen, sodass sie zum Entschluss kam, dass eine Einvernahme, ohne Beiziehung eines Anwaltes, nicht zielführend sein kann.
Der Richter holte daraufhin die Tochter zur Aussage und wollte ursprünlich die 15-Jährige zuerst dazu befragen, ob sie auch einen Anwalt hinzuziehen wolle, hat dann aber gleich mit der Einvernahme begonnen. Als die Mutter sich als Vertrauenperson zu Wort melden wollte, kam es zum Eklat.
Die Staatsanwältin brüllte: "Holt Du endlich dei Gosch'n", schlug der Mutter auf den Unterarm, was auch der Richter in seinem Protokoll bestätigte.
Dann sprang die Staatsanwältin auf und griff sich die 15-jährige Tochter und drückte sie mit Gewalt in den Stuhl zurück, weil sie gerade aufstand und in Panik den Gerichtssaal verlassen wollte.
Es wurde natürlich von einem Arzt ein Attest gemacht, der noch nach zwei Stunden eine Rötung und auch die Fingereindrücke klar feststellen konnte.
Auch die Bekleidung des Mädchens wurde für eine allfällige DNA-Analyse sichergestellt. Man kann ja nie wissen.
Es ist unvertretbar, dass einem jungen Menschen, mit solchen Mitteln, die Machtstrukturen der etablierten Gesellschaft vorgeführt werden sollen, weil damit in der Jugend nur Gewalt geschürt wird. 0 Dies ist umso verwerflicher als Organe der Justiz, Gewalt verhindern und nicht selbst vorleben sollten
Die aufgezeigten Vorkommnisse sind so ungeheuerlich, dass diese einer weiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Daher wurde der Sachverhalt bereits dem Obersten Gerichtshof, dem Präsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt, dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz, dem Präsidenten der Kärntner Anwaltskammer und dem Präsidenten des Österr. Anwaltskammertag in Wien schriftlich mitgeteilt.
Ein Termin mit dem Volksanwalt Dr. Stadler ist für 19. Juni geplant.
Die Vorfälle im Krankenhaus Klagenfurt und im Jugendamt Wolfsberg (illegale Verfügung) sind der medizinischen Direktion im LKH Klagenfurt bereits mitgeteilt worden und werden dort gerade untersucht. Auch die Landesregierung Abt. 13 untersucht diese Vorfälle schon seit einem Jahr, doch bislang noch ohne jedes Ergebnis.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat seit 2002 Kenntnis von diesen Vorwürfen, hat jedoch bis heute noch nichts unternommen. Das ist sehr verwunderlich, weil erst vor wenigen Jahren bekannt wurde, dass an dieser Abteilung Kinder jahrelang schwersten sexuellen Übergriffen ausgesetzt worden waren.
Den ganzen Bericht mit entsprechenden Unterlagen werden wir unter Berichte/Vanessa veröffentlichen.
|