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Auflagen vom Jugendamt

 
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Justin
Profi
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Anmeldedatum: Apr 27, 2006
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Fr Jul 28, 2006 12:51 am    Titel: Auflagen vom Jugendamt Antworten mit Zitat

Es ist nur noch zum Wundern, oder auch schon zum Ärgern. Fallbezogen, schlug der §215 zu. Über ein Jahr Rennereien, daß man schon täglich den Schuh wechseln mußte. Gut, dann hies es Neustart. Der Neustart sieht so aus, jene, die einen Scherbenhaufen bescherten, machen jetzt wieder weiter. Es kommen Auflagen. Forderungen. Ich hörte im Gericht aber auch etwas, was sich Hilfestellung nennt. War mit meinem Gatten beim Jugendamt, habe mir den von denen verursachten Scherbenhaufenneustart aber anders vorgestellt. Es geht wieder so weiter, wie bei der Abnahme, wir wollen, Termin, wir wollen, Termin.... Schneidet man das Thema Hilfestellung an, was ich so hören konnte vor Gericht, hies es, der Richter hat das aber nicht gesagt, sondern der Richter schrieb? Der Richter hat gar nichts geschrieben und mehrfach gesagt, das Jugendamt ist eingeladen der Familie da oder dort zu helfen, von dem will man nun nichts mehr gehört haben und wissen. Und weil ich die Papierl nicht unterschrieben habe, sondern diese geprüft haben möchte, von kompetenten Personen, meinte man doch glatt, ich sei doch nicht entmündigt, daß ich den bedenklichen Wisch überprüfen lasse. Das ist ein gelungener Neustart. Und wieder kriege ich Kabel, wenn ich Jugendamt höre.
Embarassed Evil or Very Mad Rolling Eyes
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Reichmann
Administrator
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Anmeldedatum: Mar 21, 2006
Beiträge: 137
Wohnort: A-9400 Wolfsberg

BeitragVerfasst am: Fr Jul 28, 2006 3:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Leider spielt es sich so ab. Für die vorgesehene Mediatorin stand leider ihr eigenes Einkommen im Vordergrund und das noch in unverschämter Höhe.

Tatsächlich ist man ohne professionelle Hilfe beim Jugendamt eigentlich hilflos. Doch sieht man auch, dass in Notfällen sogar telefonisch sehr viel abgeklärt werden kann.

Na ja, entmündigt kommen Sie mir eigentlich auch nicht mehr vor, sondern eher schon sehr mündig, nach den Erfahrungen und mit der notwendigen Rückendeckung.

Nur weiter so und alles gute für die Zukunft. Unseren Teil dazu werden wir natürlich gerne leisten.
_________________
Roland Reichmann
Initiative inhr.net
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Justin
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Anmeldedatum: Apr 27, 2006
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2006 5:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Reichmann"]Leider spielt es sich so ab. Für die vorgesehene Mediatorin stand leider ihr eigenes Einkommen im Vordergrund und das noch in unverschämter Höhe.

Tatsächlich ist man ohne professionelle Hilfe beim Jugendamt eigentlich hilflos. Doch sieht man auch, dass in Notfällen sogar telefonisch sehr viel abgeklärt werden kann.

Na ja, entmündigt kommen Sie mir eigentlich auch nicht mehr vor, sondern eher schon sehr mündig, nach den Erfahrungen und mit der notwendigen Rückendeckung.

Nur weiter so und alles gute für die Zukunft. Unseren Teil dazu werden wir natürlich gerne leisten.[/quote]

Sg. Herr Reichmann!
Ja, so war es der Fall. Ohne professionelle Hilfe ist man am Jugendamt in der Tat hilflos, aber zum Glück war ja unser und unsere Schutzengerl da, gleich telefonisch im Notfall geholfen. DANKE.

Danke an EUCH Schutzengerl, hätte ich den Zettel doch unterschriebn, wäre ich in einigen Punkten, sagen wir so, auf die Nase gefallen, oder der berühmte Tisch.... Aber, zum Glück nicht entmündigt, habe ich den Wisch ja weitergeleitet. Ich unterschreibe nicht gerne Zettel, von denen ich kaum etwas verstehe, noch, wenn mir etwas komisch vorkommt. Denn Wink es geht ja auch um die Zukunft der Kinder
vlg Justin
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BigMami
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Anmeldedatum: Jul 10, 2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2006 5:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr traurig aber wahr,
ich bin noch so erzogen worden, dass man großen Respekt und Ehrfurcht vor Beamten usw. hatte.
Heute muß man schon bei jedem Amts- bzw. Gerichtstermin eine Vertrauensperson mitnehmen, weil man sonst Chancenlos ist. Besser noch eine weitere die alles genau mitprotokolliert.
Wieoft hört man von Eltern die beim Jugendamt waren, dass dort mit Kindesabnahme gedroht wurde, wenn sie dies und jenes nicht unterschreiben. Crying or Very sad

vlg BigMami
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Justin
Profi
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Anmeldedatum: Apr 27, 2006
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2006 5:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="BigMami"]Sehr traurig aber wahr,
ich bin noch so erzogen worden, dass man großen Respekt und Ehrfurcht vor Beamten usw. hatte.
Heute muß man schon bei jedem Amts- bzw. Gerichtstermin eine Vertrauensperson mitnehmen, weil man sonst Chancenlos ist. Besser noch eine weitere die alles genau mitprotokolliert.
Wieoft hört man von Eltern die beim Jugendamt waren, dass dort mit Kindesabnahme gedroht wurde, wenn sie dies und jenes nicht unterschreiben. Crying or Very sad

vlg BigMami[/quote]

An BigMami!
Also alle Achtung!
Dieses Posting ist so treffend geschrieben, daß ich nur danken kann! Und es ist hervor zu heben, Eltern wird wirklich mit Kindesabnahmen gedroht, wenn man deren Zettel am Jugendamt nicht gleich unterschreibt. Das ist ein gemeiner Mißstand. Und es ist Tatsache, hat man keine Zeugen mit, was die aber nicht gerne haben, das soll auch geschrieben sein, ist man hilflos und chancenlos. Und wieder benutzen jene ihre selbsteingeräumte Macht. Embarassed Crying or Very sad
Very Happy vlg Fam. Justin
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SYNDIKUS
User
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Anmeldedatum: Jul 16, 2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2006 7:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@JUSTIN

Geltung hat die Befindung des Gerichts und nicht die eines Jugendwohlfahrtsreferat. Vielmehr ist die Jugendwohlfahrt ein exekutives Organ des Staatswesens und des Gerichts.
_________________
Es grüßt der Syndikus!
Leitender Juristischer Fachberater d. Int. Network of Human Rights
Fachgebiet: Juristische Fragestellungen rund um das Familien- und Jugendwohlfahrtsrecht
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Justin
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Anmeldedatum: Apr 27, 2006
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: Di Aug 01, 2006 10:59 pm    Titel: Auflagen Antworten mit Zitat

[quote="SYNDIKUS"]@JUSTIN

Geltung hat die Befindung des Gerichts und nicht die eines Jugendwohlfahrtsreferat. Vielmehr ist die Jugendwohlfahrt ein exekutives Organ des Staatswesens und des Gerichts.[/quote]

Sg. Herr Syndikus!
Ihre Antorten schätzen wir sehr. Danke, für Ihre Aufklärung.
Fam. Justin AAMAA lohnt sich. Very Happy
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lostangel
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Anmeldedatum: Nov 16, 2006
Beiträge: 6
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mi Mai 23, 2007 5:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@ SYNDIKUS

In der Praxis ist es leider egal ob die Befindung des Gerichts oder der Jugendwohlfahrt Geltung hat, denn beide arbeiten Hand in Hand zusammen. Nach Auskunft mehrerer Anwälte macht das Gericht immer das, was das Jugendamt vorschlägt. Entspricht zwar nicht der Gewaltenteilung eines Rechtsstaates, ist aber in der Praxis leider so üblich.
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