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BEMERKENSWERT: Klage überschattet News Erfolg!

Presseberichte

Einst wurde den Artikeln des Int. Network
of Human Rights "Reiserisch" als Prädikat
zugeordnet. Tatsächlich aber können
unsere Artikel als äußerst gut recherchiert und mit hohen Niveau ausgezeichnet werden. Pikanter fällt die Beurteilung da schon auf die Berichterstattung des Nachrichtenmagazin News aus. Der Journalist Christoph Lehermayr hatte nicht nur eine Doppelseite Werbung für einen "nicht rechtskräftig" verurteilten gewerbsmäßigen Betrüger ausstaffiert, sondern sich nicht zuletzt mit dem "News-Erfolg" gebrüstet, nachdem der Verein INHR aufgelöst und der Präsident Roland Reichmann unter einem neuerlich eklatanten Verfahren am LG Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter verurteilt worden war. Wie jetzt bekannt wurde, muss sich das Nachrichtenmagazin und der Verfasser mit einer Klage der Oberösterreichischen Landesregierung auseinandersetzen.



Geht es um die Persönlichkeitsrechte von Kindern, dürfte das Nachrichtenmagazin News mit Schamesröte aussteigen. So hat man ein Bild des Pflegekind Michelle G. im Rahmen einer Hetzkampagne gegen das Int. Network of Human Rights veröffentlicht. Das Sorgerecht hält in diesem Fall das Land Oberösterreich und hat somit über die Persönlichkeitsrechte von Michelle zu befinden.

Dem leiblichen Vater Peter Sp. ist das wohl sichtlich egal und muss sich dieser laut Berichten der Oberösterreichischen Nachrichten wegen Verleumdung von Beamten nunmehr verantworten. Am 14. Juni 2007 wurde Peter Sp. deshalb sogar verurteilt (nicht rechtskräftig!).

Einst hatte man INHR angefleht zu helfen und auch die Bemühungen des Martin B., der sich laut Berichten der Oberösterreichischen Nachrichten sogar mit einem Doktortitel schmückte, haben nichts geholfen. Der Pressesprecher des oberösterreichischen Landesrat Ackerl, Peter Binder, sieht die Situation klar und deutlich: "Herr Sp. müsste auch auf die Bedingungen der Jugendwohlfahrt eingehen und von seinem Standpunkt einer Rückführung erst einmal abtreten!". Laut Binder steht es dem leiblichen Vater von Michelle natürlich frei seine Geschichte im Internet zu veröffentlichen, solange diese der Wahrheit entspricht und Binder gibt Hoffnung, denn würde sich Peter Sp. kooperativ verhalten, also mit dem Jugendamt zusammenwirken, wäre ein Besuchsrecht mit seiner Tochter Michelle kein Problem.

Stein des Anstoßes ist eine Website auf der sich laufend Angriffe gegen den betroffenen Sozialarbeiter Hermann Sch. befinden. Bereits nach Einschreiten durch INHR vergangenen Jahres, wurde Peter Sp. durch Roland Reichmann gebeten diese Seite zu entschärfen. Nachdem Maler und Konkursant Martin B. die Fäden in seine Hände nahm und vergangenen Herbst mit einschlägigen Emails auf die Pauke schlug, folgten fluxs drei Unterlassungsklagen gegen Peter Sch. und seine Lebensgefährtin Hanna R.

Mit Klagen kennt sich übrigens auch Martin B. ganz gut aus, denn wer über diesen ehemaligen Secretary in Sachen Limited Gründungen ein Wort verliert, muss mit Unterlassungsklagen rechnen. Finanziert werden diese im übrigen durch Verfahrenshilfe, also letztlich vom Steuerzahler. Zwischenzeitlich hat sich deshalb sogar das Justizministerium und die General Bundesanwaltschaft zu Wort gemeldet, nachdem sich Martin B. auf mysteriöse Weise Daten bei Behörden beschafft.

Bedenklich sieht diese Entwicklung nicht zuletzt der Journalist Stephan Pfeifhofer. Er hat letztlich die geheime Werbung des Martin B. im Nachrichtenmagazin News enttarnt. Pfeifhofer recherchiert bereits seit Jahren im Jugendwohlfahrtswesen und kennt die tatsächlichen Missstände. Im Fall Peter Sp. hingegen wachsen dem gebürtigen Tiroler graue Haare: "Ich kann mir nicht vorstellen das Hr. Sp. seine Tochter so zurückbekommt. Ich selbst hatte für ihn beim Jugendamt interveniert und sogar erreicht, dass seine Alimentezahlungen herabgesetzt werden. Doch Herr Sp. war nicht einmal bereit diese zu bezahlen, geschweige denn die übrigen Bedingungen der Behörde zu akzeptieren."

Den Kürzeren in dieser Never Ending Story dürfte wohl das Nachrichtenmagazin News ziehen. Es hat ohne Zustimmung des Obsorgeberechtigen ein Foto von Michelle großspurig abgedruckt. Eine Unterlassungsklage des Martin B. gegen den Journalisten Stephan Pfeifhofer vor dem Landesgericht Innsbruck wurde unterdessen verwiesen.

"Bedauernswert ist jedenfalls die Tatsache, wenn Projekte wie http://www.kinderohnerechte.ch/ sich derartigen Newsmeldungen anschließen und solchen Vätern Rückendeckung geben", meint Pfeifhofer abschließend.

Weiterführende Links:

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