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FALL YASEMIN: Sorgerechtsstreit entwickelt sich zu einer Farce

Presseberichte

Foto: Baltaci / Neue



Initiative Sorgentreff:
http://www.sorgentreff.at/

Erst kürzlich illustriete der deutsch
französische Kulturkanal Arte die Folgen
binationaler Ehen mit Kindern. Alleine in
Österreich wird laut Statistik Austria jede 2. Ehe geschiehen, wobei das Bundesland Wien mit über 66 % die Spitze und das Bundesland Tirol den letzten Platz belegt. Der Fall von Yasemin Kobal (9) aus Lienz in Osttirol bewegt nun seit November 2004 die hiesigen Gemühter und seit 2005 das Familiengericht in Fatih / Istanbul. Nachdem Bayram Kobal, der Vater von Yasemin, wegen internationaler Kindesentführung durch Franziska Kobal, der Mutter von Yasemin, die österreichischen Behörden bemüht hatte, entschied das Landesgericht Innsbruck für den Vater, weshalb Yasemin im November 2004 nach Istanbul zurückgeführt wurde. Dieser Ausschaffung vorangegangen war eine Flucht der Mutter, angeblich wegen Misshandlungen und Streit mit ihrem Gatten Bayram. Laut Studien leben nach Trennung in 90 % der Fällle die Kinder bei der Mutter. Väter haben auch vor österreichischen Gerichten erfahrungsgemäß wenig Chancen und im Laufe der Zeit wachsen viele Kinder ohne Kontakt zum leiblichen Vater auf. Am 28. Juni 2007 sollte im Fall Yasemin nun endgültig entschieden werden. Ein schlecht vorbereiteter Anwalt und ein unwissendes Gericht haben das allerdings verhindert.



Im 13. Prozesstag rund um den Fall der nunmehr neunjährigen Yasemin Kobal aus Lienz zeichnet sich kein Ende ab. Die zuständige Richterin war offensichtlich über erfolgte Zeugenaussagen in Österreich nicht informiert gewesen. Auch der neue Anwalt von Franziska Kobal hatte darüber keine Kenntnis.

Wie die NEUE Tageszeitung für Tirol berichtet, wurde die wichtige Zeugin Ernestine Trefalt am 26. Mai 2007 am Landesgericht Innsbruck einvernommen. Grund dafür war ein Rechtshilfegesuch der türkischen Justiz. Nachdem Übersetzungsfehler diese Einvernahme immer wieder verzögert hatten, mussten bereits mehrere Verhandlungen in Istanbul ohne nennenswerten Erfolg wiederum vertagt werden.

Ernestine Trefalt ist jene Gerichtspsychologin, die sich in ihrem entscheidenden Gutachten für eine Rückführung von Yasemin "ohne Bedenken" nach Istanbul aussprach. Zwei weitere Zeugen, nämlich ein Psychologe der gemeinsam mit Trefalt die Rückführung begleitet hat und eine Bekannte von Franziska Kobal, sollten ebenso in Österreich einvernommen werden, das bis dato nicht erfolgt ist.

Im Laufe der Zeit hat sich durch zwei Vorarlberger auch eine Initiative formiert, der auch Stephan Pfeifhofer, Journalist & Enthüllungsreporter, angehörte. Nachdem Differenzen mit den Initiatoren aufgetreten waren, sah sich Pfeifhofer zum Ende seiner Mitarbeit bei dieser Initiative veranlasst.

Verwunderlich zeigt sich Pfeifhofer, dass Franziska Kobal nunmehr eine neue Besuchsrechtsregelung wünscht, demnach will sie einmal pro Monat Yasemin für ein ganzes Wochenende. Für die zweite Augusthälfte soll Yasemin ebenso zur Mutter, weshalb das Gericht gestern Donnerstag ein neuerliches Gutachten in Auftrag gab, demnach am 9. Juli 2007 alle Beteiligten durch eine Gerichtspsychologin befragt werden sollen.

Bis dato hat die Mutter die bestehenden Besuchstage (jeden 1. und 3. Samstag eines Monats) nicht genutzt. Ebenso wenig hat sie telefonischen oder schriftlichen Kontakt mit ihrer Tochter.

Wie aktuelle Fotoaufnahmen der NEUEN Tageszeitung für Tirol belegen, dürfte es dem Mädchen bei ihrem Vater nicht schlecht ergehen. So zumindest sieht das auch der Journalist Stephan Pfeifhofer gegenüber INHR. Er konnte im Rahmen seines Psychologiestudiums Erfahrungen mit Problemkindern sammeln und sieht auf den Bildern ein fröhliches und aufgewecktes Kind.

Die nächste Verhandlungsrunde ist übrigens für den 25. September 2007 angesetzt. Sollte das Gericht nach wie vor zu keinem Entschluss kommen, dürfte bereits im Frühjahr 2008 Yasemin selbst entscheiden, denn das Mädchen feiert im kommenden Februar ihren 10. Geburtstag und muss somit laut Gesetz vor der Familienrichterin gehört werden.

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