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EXKLUSIV! Insider packt aus: »Luca könnte leben«
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»Wir sind auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen. Oft werde den Mitarbeitern einfach die Türe vor der Nase zugeschlagen« erzählt Friedemann Tilg von der Jugendwohlfahrt gegenüber ORF Tirol.
Für einen Jugendamtsmitarbeiter aus Tirol, er möchte anonym bleiben, keine sonderbare Neuigkeit »Auch wenn die Mitmenschen heute mehr sensibilisiert sind als früher und Misshandlungen oder sexuellen Missbrauch an Tabuisierung verliert, im Falle einer Meldung z.B. durch einen Nachbarn oder Arzt, will man sich den Papierkrieg sparen und kehrt bei verschlossener Wohnungstüre gerne wieder um, sollte sich eine rasche Kindesabnahme eher schwierig gestalten«
Für den 17 Monate alten Luca kommt diese Offenbarung zu spät. Unterdessen erhebt Bernhard Haaser, der leibliche Vater des Kindes, schwere Vorwürfe gegen die Behörden. In unzähligen Briefen an das Jugendamt will Haaser mehrfach von blauen Flecken, sogar im Analbereich, berichtet haben.
Peter EhrenreichWährend die Tiroler Jugendwohlfahrt Schlamperei und Fehlverhalten gegenüber den Medien am vergangenen Mittwoch dementieren möchte, erzählt der Wiener Mediator und langjährige Experte Peter Ehrenreich im Gespräch mit dem Enthüllungsjournalisten Stephan Pfeifhofer vom Nachrichtenmagazin Xlarge, weshalb das Kindeswohl in Österreich, gerade durch Behörden wie das Jugendwohlfahrtswesen, gefährdet scheint:
Herr Ehrenreich, Sie sind auf dem Gebiet der Familienarbeit ein Experte mit über 15 Jahren Erfahrung und haben bereits über 100 Fälle im familienrechtlichen Bereich begleitet. Wie konnte es im Fall des kleinen Luca zu einem derartigen Desaster kommen?
»Die Jugendämter nützen ihre gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus. Kommt beispielsweise eine Sozialarbeiterin zu einer Familie, wird sie nicht eingelassen, und geht daraufhin wieder, was auch Herr Tilg bestätigt. Wenn ein Arzt, wie im Fall Luca, Verletzungen eines Kindes anzeigt, dann muss das Jugendamt tätig werden und prüfen, was zu machen ist. Alles andere ist Ausrede und Amtsmissbrauch. Abgesehen davon muss das Jugendamt zum Wohle eines Kindes aktiv werden, nicht aber, wie in der Praxis üblich, um einen Elternteil zu schützen.«
In vielen Medienberichten war bereits von Burn-Out in den Jugendämtern die Rede. Sogar Oberösterreichs Landesrat Josef Ackerl plädierte für mehr Geld und Mitarbeiter in seinem Ressort. Steht das Jugendwohlfahrtswesen somit auf der Kippe?
»Das Jugendwohlfahrtswesen ist absolut uneffizient, weil die Jugendwohlfahrtsbehörden in der Regel ihre gesetzlichen Kompetenzen nicht wahrnehmen wollen. Abgesehen davon entspricht die derzeitige Ausbildung nicht den tatsächlichen Anfordernissen. Reine Sozialarbeiterinnen und Familienhelferinnen sind da fehl am Platz. Es gibt genügend qualifizierte Berufe wie Coaches. Jedenfalls bedarf es einer gediegenen psychologischen Ausbildung. Im Rahmen der Ausbildung muss eine ausreichende, begleitende Praxis stattfinden, denn das Studium kann eine Praxis nicht ersetzen. Es muss auch während der Ausbildung unbedingt festgestellt werden, ob jemand für die Tätigkeit als Sozialarbeiter(in) an einem Jugendamt geeignet ist oder nicht und diese Abklärung fehlt derzeit in jedem Fall. Ein Supervising wäre dabei unerlässlich«
Supervising? Die Jugendwohlfahrt sagt, dass im Falle einer Kindesabnahme im 4-Augenprinzip zwischen Jugendamtsleitung und dem betroffenen Mitarbeiter bzw. sogar in der gesamten Gruppe derartige Entscheidungen getroffen werden. Sind diese Vorkehrungen nicht ausreichend?
»Gruppenentscheidungen haben überhaupt nichts mit Supervising zutun. Es wird lediglich besprochen Was machen wir und dann beschlossen. Ich könnte mir vorstellen, ein entsprechendes Supervising bereits während der Ausbildung zu installieren, das in jedem Fall während der beruflichen Tätigkeit fortgesetzt wird, und das findet überhaupt nicht statt. Auch eine begleitende Aufsicht durch die jeweilige Abteilung in den Landesregierungen, wäre unbedingt sinnvoll«
Bei der jeweiligen Jugendwohlfahrtsabteilung in den Ländern gibt es eine Fachaufsicht. Denken Sie, dieses Kontrollinstrument wäre nicht ausreichend?
»Die Fachaufsicht in den Bundesländern funktioniert überhaupt nicht, und ich kenne nur einen einzigen Landesreferenten mit persönlichem Engagement in seiner Fachaufsicht. Ansonsten wird unter Fachaufsicht der Schutz von eigenen Bediensteten verstanden. Im Falle einer Kindesabnahme sollte die Begleitende Aufsicht nicht wirklich Einfluss auf die zu treffenden Maßnahmen haben, sondern vielmehr auf die Art, wie diese Maßnahmen umgesetzt und ausgeführt werden. Die begleitende Aufsicht würde somit Prozessabläufe fortwährend in Augenschein nehmen, da könnte es dann auch nicht passieren, dass gegen Kinder Gerichtsvollzieher eingesetzt werden. Installiert in der jeweiligen Abteilung der Jugendwohlfahrt einer Landesregierung wäre damit auch die kontraproduktive Abschottung der Bezirksjugendämter vom Tisch«
Was müsste sich Ihrer Meinung nach ändern, damit das Jugendwohlfahrtswesen wieder tragfähig und zum Wohle des Kindes erscheint?
»Dazu bedarf es zweier bestimmender Faktoren: Zum einen ist die kompetente Ausbildung der Mitarbeiter unerlässlich, ein Manko, welches im Moment unumwunden besteht. Zum anderen müssten die Jugendwohlfahrtsbehörden unter dem Mantel der Bundeszuständigkeit agieren. Die derzeitige Landesgesetzgebung gehört daher vereinheitlich. So wie beim Jugendschutzgesetz kann es nicht angehen, dass wir derzeit von einem Rahmengesetz des Bundes und den Durchführungsverordnungen der Länder sprechen müssen, und von den Jugendwohlfahrtsbehörden eine lasche Exekution erfolgt. Seit Jahren wird die Vereinheitlichung des Tierschutzgesetzes gefordert, bei Kindern hingegen wird noch weniger Rücksicht genommen als bei den Tieren, ein Umstand, weshalb Kinder in unserer Gesellschaft einen derart niedrigen Stellenwert haben, wie an den verhängten Strafen in anderen Bereichen eindrucksvoll veranschaulicht wird. Den Ländern geht es nach wie vor darum, eigene Kompetenzen zu behalten. Aber wo es um generelle Anliegen geht, sollten bundeseinheitliche Gesetzgebungen geschaffen werden«
Nun werden gerade in Tirol, Vorarlberg und Salzburg Kinder bevorzugt im benachbarten Ausland wie Deutschland untergebracht. Können Sie sich vorstellen warum?
»Auf den Websiten der Tiroler Landesregierung sind über zwei Dutzend Einrichtungen wie SOS Kinderdorf, sozialpädagogische Wohngruppen und Kinderheime gelistet. Dass es im Land keine Einrichtungen gebe, ist daher nur eine Ausrede. Eine derartige Unterbringung kostet pro Monat einige Tausend Euro, also wesentlich mehr, als die sozial schwachen Familien zur Verfügung hätten. Der Grund, weshalb den betroffenen Familien entsprechende Hilfen versagt bleiben und somit aus einem Kind ein Geschäft wird, kann nur politisch gesehen werden. Abgesehen davon, wenn man jetzt hört, dass viele Kinder permanent in Deutschland untergebracht werden, stellt sich berechtigterweise natürlich die Frage, was man mit dieser Vorgehensweise erreichen will, wenn man gleichzeitig in Österreich die Familienzusammenführung von hier illegal lebenden Ausländern fordert. Jedenfalls findet die Unterbringung von minderjährigen österreichischen Staatsbürgern im Ausland keine gesetzliche Deckung. Es ist so, dass österreichische Behörden dann im Ausland außerhalb des Geltungsbereiches österreichischer Gesetze privatrechtlich agieren , was auch verfassungsrechtlich nicht gedeckt ist«
Sie sprechen in Zusammenhang mit der Fremdunterbringung von Geschäftemacherei. Ist in Ihren Augen das Jugendwohlfahrtswesen eine Industrie mit reichhaltigem Geldumlauf?
»Jugendämter ersparen sich im Fall einer Kindesabnahme viel Arbeit. Deshalb sehe ich bei den Jugendämtern gar nicht so ein Burn-Out Problem. Tatsächlich werden beträchtliche Landesgelder aufgewendet, um in vielen Fällen Alibihandlungen zu setzen, die man mit weniger Mitteln wesentlich effizienter erreichen könnte. In jedem Fall stellt das Jugendwohlfahrtswesen eine finanzkräftige Industrie dar, mit großen Umsätzen bei der Fremdunterbringung von Kindern. So kann das Wohl eines Kindes nicht mehr im Mittelpunkt stehen«
Christoph und MelanieAls Mediator wurde Ihnen auch der Fall von Alexandra P.* und ihren beiden Kindern Melanie* und Christoph* zuteil. In diesem Fall erfolgt die Unterbringung seit 4 Jahren in einem Privatheim in Bayern. Ist diese Maßnahme gerechtfertigt und Teil dieser Industrie?
»Der Fall ist mir durchaus bekannt und er strotzt nur so von Missstandsduldung und Skandalwirtschaft. Nachdem die Kosten pro Monat und Kind über Euro 3.500,- betragen, stehen auch hier finanzielle Interessen im Vordergrund, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Hätte man diese Summen im konkreten Fall für soziale Maßnahmen innerhalb der Familie z.B. durch eine adäquate Betreuung investiert, wäre das nicht nur viel günstiger, sondern müssten die Kinder nicht seit Jahren von ihrer Mutter getrennt bei ausländischen Fremderziehern leben«
Weshalb können die Kinder nicht bei ihrer Mutter leben und muss das Land Tirol über 7000,- Euro pro Monat für einen Heimplatz bezahlen?
»Nachdem der Verdacht des sexuellen Missbrauchs durch den leiblichen Vater bei Melanie im Raum stand, sind die Kinder zuerst in das SOS Kinderdorf Imst gebracht, danach ohne gerichtliche Genehmigung im Ausland untergebracht worden. Heute muss das Mädchen mit ihrem Bruder stetig in den Ferien zum Vater kommen, mit Duldung durch das Jugendamt, während die obsorgeberechtigte Mutter ihre Kinder seit Jahren nicht mehr sehen darf«
Ist es im Rahmen der Konfliktlösung sinnvoll, wenn Kinder überhaupt fremd untergebracht werden?
»Eine Fremdunterbringung wäre nur dann sinnvoll, wenn es wirklich Probleme mit beiden Elternteilen gibt, was allerdings nur selten der Fall ist. Im konkreten Fall wäre ein vorläufiges Kontaktverbot zwischen Melanie und ihrem Vater ausreichend gewesen. In weiterer Folge hätte eine begleitende Aufarbeitung ausgereicht, um das Kind an den Elternteil wieder heranzuführen. Die mehrjährige Fremdunterbringung der Kinder ist total tödlich für das Familienleben, auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Im konkreten Fall hätte spätestens nach einem Jahr die Evaluierung der Fremdunterbringung stattfinden müssen. Offenbar ist es im konkreten Fall jedoch Ziel der Fremdunterbringung, dass dem Vater alleine Zugang zu den Kindern ermöglicht wird, um die Kinder der Mutter völlig zu entfremden. Gerade das ist mit gesetzlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren«
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Xlarge sagt der Vater von Melanie und Christoph, er will die Obsorge keinesfalls für sich beantragen. Welche Beweggründe sehen Sie als Experte im vorliegenden Fall?
»Das verstehe ich. Für den nicht obsorgeberechtigten Vater besteht der Vorteil eindeutig darin, dass er ohne jegliche Verantwortungsübernahme die Kinder jederzeit zu sich holen kann. Für den Vater also ein klarer Beweggrund, auch wenn die Kinder durchaus bei der Mutter aufwachsen könnten, und der Vater dadurch den gleichen Zugang haben könnte, obwohl in diesem Fall, positiv für die betroffenen Kinder, beide Elternteile aktiv in ihrer Verantwortungsrolle tätig wären. So steht der gegenwärtigen Situation entgegen, dass die Mutter seit Jahren keinen Zugang zu den Kindern hat, obwohl die Kinder zusammen mit ihren Geschwistern davor bei ihr lebten.«
Nun ist im Fall des kleinen Luca keine Fremdunterbringung oder Obsorgeübertragung an den leiblichen Vater erfolgt. Im Fall von Melanie und Christoph herrscht sein Jahren ein erbitterter Kampf zwischen der Mutter und den Behörden. Wie können Sie sich das erklären?
»In den wenigsten Fällen tobt ein Streit zwischen den Eltern. Vielmehr spielt sich der Streit meistens zwischen einem Elternteil und den Gerichten sowie Behörden ab. Dadurch geraten die eigentlichen Fixpunkte in den Hintergrund und die betroffenen Kinder bleiben als Leidtragende auf der Strecke. Im Falle einer Fremdunterbringung besonders tragisch. Generell können Elternteile als Bezugspersonen nämlich nicht ersetzt werden. Erzieher oder Pflegeeltern sind für die betroffenen Kinder immer Fremdkörper. Spätestens bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kommt das alles zum Ausbruch. Im konkreten Fall von Melanie und Christoph heißt das sogar, dass das Gericht offenbar laut Aktenlage auf die Entfremdung zwischen Mutter und Kinder baut. Somit werden sie über kurz oder lang damit einverstanden sein, wenn sie eben nur noch Kontakt zum leiblichen Vater haben werden, eine klare Manipulation der Kinder. Ein normales Familienleben wird so unmöglich und die Auswirkungen auf das spätere Erwachsensein der Kindern unübersehbar«
Abschließend meine Frage, weshalb ist Ihrer Meinung nach die UN-Kinderrechtskonvention bis heute nicht in der österreichischen Bundesverfassung verankert?
»Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 ratifiziert, und bis heute weigert sich der Gesetzgeber diese Bestimmungen umzusetzen. Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet Grundsätze, die in Österreich idiologisch nicht umgesetzt werden können, wie z.B. Artikel 18, der eine gemeinsame Obsorgepflicht vorsieht. Generell wird in der österreichischen Gesetzgebung zudem das Kind als Sache und nicht als Mensch betrachtet«
Vielen Dank für das Gespräch!
Auch im Fall der heute 18-jährigen Natascha aus Innsbruck sieht die Jugendwohlfahrt keine Notwendigkeit zum Schuldeingeständnis. Vom Vater jahrelang sexuell missbraucht, blieb jegliche Hilfe durch das Amt versagt.
Das Nachrichtenmagazin Xlarge widmet sich in der Dezember erscheinenden Ausgabe im »Großen Report zum Desaster Jugendwohlfahrt« ausführlich der Stellung dieses maßgeblichen Amtes und fragt nach, wie unter anderem im SOS Kinderdorf sexueller Missbrauch und andere Missstandsduldung und Skandalwirtschaft überhaupt möglich ist. Exklusiv erzählt ein ehemaliger hochrangiger Funktionär von seinen Erfahrungen im weltumspannenden Kinderhilfswerk.
* Namen von der Redaktion geändert!
Quelle: Nachrichtenmagazin Xlarge
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Re: EXKLUSIV! Insider packt aus: »Luca könnte leben« (Punkte: 1)
von danywup auf Samstag, 10.November. @ 15:57:04 CET
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Es ist ja schon unglaublich wie diese Jugendämter mit Kinderseelen umgehen. Toller Bericht vom Nachrichtenmagazin Xlarge meine Hochachtung! Die trauen sich wenigstens das schreiben, was andere verschweigen!!!! |
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