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DIE KOLUMNE: Ein Tag für die Rechte unserer Kinder

Kolumne Liebe INHR-Leser, -Sympathisanten und -Kritiker!

Eigentlich wäre der 20. November ein ganz besonderer Tag, gedenken wir doch dem 18. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention. Rund 16 Nationen haben sie unterschrieben, doch nicht einmal in Österreich ist das Bekenntnis für unsere Kinder in der Bundesverfassung verankert. Die Jugendwohlfahrt, allen voran SPÖ Amtsmandatarin Christine Gaschler-Andreasch, will sich für die Kinderrechte einsetzen. Sogar das weltumspannende Kinderhilfswerk SOS Kinderdorf beteuert seinen guten Willen.


Vergebens suche ich nach dem Recht eines Kindes auf seine Eltern. Wird es erst aus der Herkunftsfamilie gerissen, kommt ein bereits von psychischer und physischer Gewalt gezeichnetes Kind gar in ein anderes Bundesland. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg strotzt man nicht einmal vor der Unterbringung im Ausland zurück. Schnell werden die Bindungen zu den leiblichen Eltern gebrochen und in Heimen, Kinderdörfern sowie sozialpädagogischen Wohngruppen gleich ein weiteres Recht den Kindern versagt. Gewaltfreie Erziehung gehört nicht bei allen Mitarbeitern von Trägern der Jugendwohlfahrt zum Muss.

Sogar im SOS Kinderdorf wird Gewalt in der Erziehung geduldet. Ein 13 jähriger sogar 1 1/2 Stunden vom Dorfleiter vor versammelter Mannschaft gezüchtigt. Niemand greift ein, so auch im Fall von sieben Halbwaisen aus dem Pongau, verteilt wie eine Palette Konserven auf verschiedenste Heime und Pflegefamilien in Österreich und Deutschland. Der Kindesvater möchte, darf aber nicht für sie sorgen. Der 15 jährigen Tochter bleibt im Kinderheim Treffen in Kärnten sogar der Moped Führerschein versagt, obwohl sie gute Noten schreibt.

Geht es nach den Verantwortlichen, haben Pflegekinder nach § 48 ABGB und im Sinne der Kinderrechtskonvention ein Recht auf ihre Eltern. Dennoch unterbindet die Jugendwohlfahrt, aber nicht zuletzt österreichische Pflegschaftsrichter dieses Recht mit einer Heerschar an Ausreden.

Die daraus resultierenden Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind unübersehbar. Während jene die es besser machen könnten, mit ihrer Unschuld heucheln, bleiben die leiblichen Eltern und ihre Kinder auf der Strecke. Im Fall Luca klagt nun der leibliche Vater an, selbst Alleinerzieher von zwei Töchtern. In der ORF Sendung "Im Zentrum" stellt sich die verantwortliche Familienministerin Andrea Kadolsky nicht einmal der Diskussionsrunde, denn sie hätte keine Zeit.

Wer keine Zeit hat Kinderleben zu schützen, wird auch keine Zeit haben die UN-Kinderrechtskonvention in eine Verfassung zu integrieren. Jedenfalls kommt für den 17 Monate alten Luca die Erkenntnis eines unübersehbaren Zeitmangels zu spät. Vielleicht hat auch seine Mutter zu wenig Zeit gehabt und viele andere leibliche Eltern auch, wenn es um die Erfahrungen im richtigen Umgang mit Kindern geht.

Schließlich und endlich besuchen Eltern vor der Geburt ihres Kindes keine Fachhochschule, um anschließend als Sozialpädagogen alles besser machen zu können. Vielleicht genügt aber auch ein verständnisvolles Helfernetz, das mehr Vertrauen schafft und weniger Vorverurteilung ausspricht.

Was bleibt sind nun die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Ob auch sie keine Zeit haben wird die Geschehnisse lückenlos zu untersuchen, wird abzuwarten sein. Tatsache ist, dass rund 90.000 österreichische Kinder in Armut aufwachsen. Über 100.000 Kinder leben bereits an der Armutsgrenze und sind akut gefährdet.

Kommt Zeit, Kommt Rat ist also das falsche Mittel zum Zweck, um all diesen Kindern effizient zu helfen!


Es grüßt,
der.pädagogik.visionär

 
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