GASTKOMMENTAR: Kinder haben auch Menschenrechte
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Kürzlich hat der Verfassungsgerichtshof Kriterien für ein Bleiberecht für Ausländer aufgestellt. Anlass dafür waren Forderungen, Ausländern den Aufenthalt ohne rechtliche Grundlage zu ermöglichen.
Das Höchstgericht wagte sich mit seiner Entscheidung weit über seine Kompetenz hinaus. Begründet wurden diese Kriterien mit Menschenrechten, wie dem Recht auf Familienleben. Diese Meinung in Bezug auf den Aufenthalt von Ausländern zu äußern, ist eigenartig. Nirgends ist ein Menschenrecht vorgesehen, illegal in ein anderes Land zu ziehen und dort Familienzusammenführung zu beanspruchen. Daran können weder Kriterien zur Umgehung von Gesetzen etwas ändern, noch das Spielchen, einen Asylantrag nach dem anderen zu stellen, um Zeit zu schinden.
Sonderangebot für bestimmte Gruppen?
Es scheint, Menschenrechte seien bestimmten Gruppen als Sonderangebot vorbehalten. Das Grundrecht auf Familienleben wird österreichischen Staatsbürgern nämlich nicht zugestanden. Mehr noch: Ein Einfordern der Menschenrechte ist für Österreicher kaum möglich.
Menschenrechte sind jedoch unteilbar und müssen für alle gleichermaßen gelten, Sonderrechte für einzelne Gruppen kann es nicht geben.
Österreichische Gesetze lassen es etwa zu, dass jährlich zehntausend österreichische Kinder permanent von ihren Eltern getrennt werden, durch Scheidung, Trennung oder Eingreifen der Jugendwohlfahrt, ohne Chance auf Verfassungsbeschwerde. Auf Menschenrechte nimmt da niemand Rücksicht, Kindern wird kein Anspruch auf Menschenrechte zugestanden. Eine Arigona hat die Möglichkeit, zu ihrer Familie in ihr Land zurückzukehren, die Behörden müssen sie dabei unterstützen. Österreichischen Kindern ist diese Möglichkeit verwehrt.
In einigen Bundesländern ist es Praxis, österreichische Kinder zwangsweise langfristig im Ausland unterzubringen, ohne gesetzliche Grundlagen und ohne Rücksicht auf Menschenrechte. Wären diese Kinder Bürger anderer Staaten, hätten sie jede Möglichkeit, den Verfassungsgerichtshof und andere Instanzen anzurufen. Eine Lobby, die sich für die Durchsetzung eines Bleiberechts auch für österreichische Kinder einsetzt, fehlt leider.
Skandalöses Schicksal der UN-Konvention
Nicht minder skandalös ist das Schicksal der UN-Kinderrechte-Konvention. Die 1992 von Österreich anerkannte Kinderrechte-Konvention wurde bis heute nicht umgesetzt. Der von uns erarbeitete Bericht zur Konvention listete die Unvereinbarkeiten österreichischer Gesetze mit den Rechten der Konvention auf. Der UNO wurde statt dessen ein ministerieller Jubelbericht vorgelegt, der die Rechte der Konvention weitgehend negierte. Zentrale Kinderrechte etwa das Recht auf Betreuung durch beide Elternteile oder das Recht, die eigenen Eltern zu kennen wurden hingegen schamhaft verschwiegen. Ihre Umsetzung würde grundlegende gesetzliche Änderungen erforderlich machen, zu denen niemand bereit ist, geht es doch "nur" um Kinder.
Das Ignorieren der eingegangenen Verpflichtung, Kindern ihnen zugestandene Rechte zu bieten, ist menschenrechtswidrig. Methoden, wie Kinder ohne Notwendigkeit von ihren Eltern zu trennen, Kinder in anderen Staaten unterzubringen, bei sexuellem Missbrauch und bei Kindesmisshandlung aus Bequemlichkeit wegzusehen, Wegwerfcontainer für Kinder einzurichten und dergleichen, sind eines Rechtsstaates unwürdig.
Der Verfassungsgerichtshof ist aufgerufen, sich nicht in ideologische Fahrwässer schleppen zu lassen, sondern Menschenrechte für alle zu berücksichtigen auch für Kinder.
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