SKANDAL: Wussten Sie? Die einzigartigen SOS Kinderdorf Fakten
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Das Nachrichtenmagazin Xlarge hat sich im Kinderhilfswerk SOS Kinderdorf, stellvertretend für alle Träger der Freien Jugendwohlfahrt, umgesehen. Die Ergebnisse sind ernüchternd und prekär zugleich:
Wussten Sie, dass eine Spende an SOS Kinderdorf Österreich nicht zuletzt einer hauseigenen Rechtsabteilung rund um Dr. Clemens Klingan zugute kommt. Der gelernte Jurist war zuvor in einer Anwaltskanzlei beschäftigt, ehe er in die SOS Kinderdorf Zentrale nach Innsbruck wechselte.
Wussten Sie, dass eine Spende an SOS Kinderdorf Österreich nicht zuletzt die betuchte Anwaltskanzlei Vill-Penz-Rupp GbR, der Dr. Helfried Penz vorsteht, für zahlreiche Klagen gegen SOS Kinderdorf Kritiker zugute kommt. Der Rechtsanwalt Dr. Helfried Penz mahnt auf Verlangen sogar ehemalige SOS Kinderdorf Kinder ab, die sich mit ihrem Erlebten an die Öffentlichkeit wenden.
Wussten Sie, dass die Neue Zeitung für Tirol im Jänner 2006 eine Spendenaktion zu Gunsten von Haus Espenau (Anm.d.R.: Krisenwohnen) organisiert hat. Demzufolge sollten rund 20 Cent pro verkaufter Sonntagsausgabe an SOS Kinderdorf Imst ergehen. Daraufhin hat die Kronen Zeitung geklagt. In den Ausführungen des OGH Beschluss zu GZ 4Ob164/06 f heißt es unter anderem »Um die Zahlungsmoral an Sonntagen zu steigern, startete die Beklagte (Anm.d.R.: NEUE) im Jänner 2006 eine neue Werbestrategie. Sie warb auf ihrer Website wie auch auf den am Sonntag aufgestellten Selbstbedienungs-Taschen mit einer Abbildung von weit geöffneten Kinderaugen über der Aufforderung Hilf uns helfen!. Darunter findet sich die Bezeichnung der Zeitschrift NEUEN! und in kleinerer Schrift der Text 20 Cent jeder am Sonntag verkauften NEUEN kommen einem karitativen Zweck in Tirol zugute und jede verkaufte NEUE hilft helfen!. Die Beklagte spendete für jede am Sonntag verkaufte Zeitung 20 Cent an das SOS-Kinderdorf. Die Anzahl der am Sonntag verkauften Exemplare sank im Jänner 2006 im Vergleich zum Dezember 2005, der Erlös pro Stück stieg jedoch« Der Streitwert des Verfahrens betrug rund 32.000 Euro, die gespendete Summe rund 17.000 Euro. Ab einem Streitwert von 7.000 Euro, ist mit Gerichts- und Anwaltskosten von rund 10.000 Euro zu rechnen. Trotz Ankündigung, wurde allerdings keinem anderen karikativen Zweck die Aktion der NEUEN zu Gute.
Wussten Sie, dass Stefanie K., einst zwangsuntergebracht in einem SOS Kinderdorf, ihrem Vater die von SOS Kinderdorf vereinnahmte Familienbeihilfe zurückzahlen sollte. Im Verfahren konnte nicht ausgeschlossen werden, dass SOS Kinderdorf Österreich die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezog. Nachdem die vereinnahmten Beträge direkt an SOS Kinderdorf flossen und eine Mittelverwendung nicht nachvollzogen werden konnte, reichte Stefanie K. Klage gegen die Stadt Linz ein.
Wussten Sie, dass SOS Kinderdorf laufend Gerichtsverfahren anstrengt, um Vermögen an sich zu bringen. Hierzu kommt auch Ihre Spende an SOS Kinderdorf zum Einsatz, denn die Verfahrenskosten belaufen sich bei Verfahren vor einem Landesgericht ab 10.000 Euro.
Wussten Sie, dass Paten und Sponsoren in einem SOS Kinderdorf mehr Besuchsrechte haben als (obsorgeberechtigte) leibliche Eltern.
Wussten Sie, dass SOS Kinderdorf auf Kosten ihrer Spender eine Klage gegen das Land Niederösterreich geführt hat, die nach internen Angaben zum Scheitern verurteilt war. Nun will SOS Kinderdorf auf eine neue Gelegenheit warten und diesmal schlauer vorgehen. Auch derartige Klagen werden von Ihrer Spende finanziert.
Wussten Sie, dass bei SOS Kinderdorf Österreich Kinder misshandelt, geschlagen und sexuell missbraucht werden.
Wussten Sie, dass es auch bei SOS Kinderdorf Österreich Kinder gibt, die sich ins Koma saufen und Straftaten begehen.
Wussten Sie, dass ein Jugendlicher im SOS Kinderdorf dank Ihrer Spenden bis zu 100 Euro Taschengeld bekommt. Sämtliche Beträge können allerdings laut Jugendwohlfahrtsgesetz bis zu 3 Jahre im Nachhinein zurückgefordert werden. Damit auch Beträge, die aus Spenden finanziert wurden.
Wussten Sie, dass Halb- und Vollwaisen von der österreichischen PVA Pensionskasse eine Waisenpension bekommen. Sind sie in einem SOS Kinderdorf untergebracht, müssen 80 % der Pension an das Kinderhilfswerk abgetreten werden. Lediglich 20 % werden vom Jugendamt für die Minderjährigen angespart.
Wussten Sie, dass im SOS Jugendwohnen die Minderjährigen Zugriff auf Drogen und Alkohol haben.
Wussten Sie, dass SOS Kinderdorf Österreich ohne Zustimmung der leiblichen Eltern, die anvertrauten Kinder für Medienevents öffentlich im Fernsehen und Print Medien vorführt. In Zusammenhang mit der 50 Jahr Feier des SOS Kinderdorf Hinterbrühl, gelangten so über 100 Medien an wirkungsvolles Bildmaterial.
Wussten Sie, dass SOS Kinderdorf Österreich dank Ihrer Spende durch die Rechtsanwaltskanzlei Vill-Penz-Rupp GbR, der Dr. Helfried Penz vorsteht, kritische Journalisten des Stalkings bezichtigt und durch Strafermittlungsbehörden verfolgen lässt, wenn sie negativ über das Kinderhilfswerk berichten.
Wussten Sie, dass 2006 das Kinderhilfswerk SOS Kinderdorf Österreich unter anderem rund 2,5 Million Euro für Klagen gegen Kritiker und Erben, 7,5 Millionen Euro für Spendenwerbung sowie Homepagegestaltung und gerade einmal 6 Millionen Euro für weltweite Projekte investiert hat.
Wussten Sie, dass eine Familienhelferin gerade einmal Euro 3,16 pro Stunde kostet und wertvolle Arbeit in bestehenden Familien leisten kann. Die Fremdunterbringung (Volle Erziehung) eines Kindes kostet hingegen rund Euro 6,42 pro Stunde und trägt dazu bei, dass ein derart betroffenes Kind seine Heimat, seine sozialen Kontakte und seine Wurzeln verliert.
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