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Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden

Eigene Fälle

Ein unglaublicher Fall aus Wien beschäftigt eine rechtschaffene Mutter.
Ihr 40-jähriger Sohn, der an einer ganz seltenen Krankheit leidet und nun schon 20 Jahre im Krankenhaus verbringen muss, soll in ein Pflegeheim gebracht werden, wo er unter 70- bis
100-Jährigen sein weiteres Dasein fristen soll. So will es der Primar. Um das durchzusetzen stellte er einen Antrag, um der Mutter die Sachwalterschaft zu entziehen, weil sie gegen das Wohl ihres Kindes handle.

Briefe, in denen die verzweifelte Mutter verschiedenste Politiker um Hilfe ersuchte, blieben wie so oft ohne jeden Erfolg.



Eine Wohnungsnachbarin und ehemalige Jugendamtmitarbeiterin hat einen etwa 40-jährigen Sohn namens Robert. Die arme Frau erlitt erst vor kurzem einen schweren Schicksalsschlag: Ihr Ehemann und Vater von Robert verstarb und so bleibt ihr nur mehr ihr einziger Sohn. 

Robert hat seit seinem 19. Lebensjahr eine sehr seltene Krankheit, die dazu führt, dass er sich rapide geistig rückentwickelt und zudem im Rollstuhl sitzt. Nunmehr hat er sich schon so weit zurückentwickelt, dass er sich zwischenzeitlich, auch verhaltensmäßig, im Stadium eines Kleinkindes befindet und deshalb auch eine entsprechende Betreuung - rund um die Uhr - benötigt.

Zwar pflegten ihn die Eltern seit dem Beginn seiner Krankheit aufopfernd, und besuchen ihn täglich im sehr nahe gelegenen Krankenhaus. Aber damit könnte bald Schluss sein.
Der Ort, an dem sich Robert seit 20 Jahren befindet, also das Krankenhaus, ist nach Ansicht der Mutter das Beste für ihn und immerhin auch eine langjährige vertraute Umgebung. Der Primar möchte ihn jedoch mit dem Argument "loswerden", dass aus medizinischer Sicht nichts weiter für Robert B. getan werden könne, und hat während der nunmehr 20 Jahren, die Robert nun dort ist, alles versucht.

Trotz kürzlicher Beteuerungen gegenüber der Mutter, er könne bleiben, hat er beim Gericht einen Antrag auf Entziehung der Sachwalterschaft der Mutter gestellt, weil sie angeblich nicht im Sinne des Kindeswohles handle.

Zu Hause kann Robert B. nicht wohnen, da er einerseits, wie gesagt, eine rund-um-die-Uhr-Pflege benötigt und andererseits fallweise sehr aggressiv werden kann, insbesondere dann, wenn er etwas nicht bekommt, was er gerade haben möchte. Das schafft die Mutter verständlicherweise alleine nicht.

Ein Pflegeheim kommt für die Mutter nicht in Frage, denn da müsste er unter 70- bis 100-Jährigen leben. Da passt er also nicht hin. Eine (Behinderten)wohngemeinschaft, wie es vom Primar offenbar im Zuge eines Sachwalterschaftsentziehungsantrags angeregt wurde, kommt wegen der erforderlichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht in Frage. Was sollte er dort auch den ganzen Tag tun?

Kurz: Aus den obigen Gründen findet die Mutter die derzeitige Lösung, den weiteren Verbleib im Spital, für die beste. Dies wurde auch schon mehrfach von Psychologen in Gutachten bestätigt. Nichts desto trotz dürfte sich die Sache jetzt zuspitzen: Zur Zeit ist ein Rekurs gegen den Beschluss des Gerichts offen, der auch Robert B. zwecks Äusserungsmöglichkeit zugestellt worden ist. Eine Äusserung auf diesen Beschluss ist für Robert aber aufgrund der geistigen Rückentwicklung nicht möglich, weil er ja die Zusammenhänge nicht erfassen kann..

Vor einigen Jahren wurde Robert lediglich innerhalb des selben Krankenhauses auf eine andere Station verlegt. Alleine diese Veränderung führte beinahe zur Katastrophe: Robert hat diese Veränderung anfangs nur schwer verkraftet und wäre beinahe gestorben! So dramatisch wirkt also eine Aufenthaltsänderung auf die Psyche des Patienten.

Die verzweifelte Mutter hat nun einige Briefe an verschiedene Politiker geschrieben, in denen sie auf die dramatische Entwicklung des Falles und vor allem auf die Gefährdung des Sohnes durch die Willkür eines Primars hinweist. Doch haben diese Briefe freilich nichts gebracht.

Die Mutter hat sich bisher nie einen "Fehltritt" geleistet, sich ihr ganzes Leben nichts zuschulden kommen lassen, war immer für ihr Kind da, hat es aufopfernd gepflegt und versorgt. Eine "Wegnahme" des Kindes würde wohl eine Katastrophe für sie und auch ihren Sohn bedeuten.


 
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"Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden" | Anmelden/Neuanmeldung | 11 Kommentare | Diskussion durchsuchen
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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von MReichmann auf Sonntag, 02.Juli. @ 16:23:47 CEST
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Typisch Österreich!
Anderseits werden Kinder Zwangsuntergebracht mit §215, wie in der Heilpäd. Klagenfurt. In dieser Abteilung wurde dann aus Lust und Laune oder aus welchem Grund (vielleicht um den Befund einen besonderen Hauch zu verleihn?) wie auch immer, mit einer 11-Jährigen das Freiburger Persönlichkeitsinventar (Persönlichkeitstest für Erwachsene) gemacht  usw. , zur Krönung des Ganzen, wird die Verfügung dann nicht beim zuständigen Pflegschaftsgericht eingebracht.
Und für Menschen die wirklich dringendst Hilfe brauchen würden, ist kein Platz in unseren Krankenhäusern und in unserer Gesellschaft.
Unsere Politiker haben wirklich Besseres zu tun, wie zum Beispiel Ortstafeln zu versetzen, oder?



Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Stephan auf Sonntag, 02.Juli. @ 19:59:22 CEST
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wie Goethe schon meinte:

"Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat. Deswegen muß man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen."


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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Justin auf Dienstag, 04.Juli. @ 01:21:44 CEST
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Typisch Österreich, richtig! Nicht nur typisch für die heilpädagogische Abteilung in Klagenfurt, sondern Modegag in Wien, im AKH bei Onkel Fritzi. Das ist die Anlaufstelle für die Jugendämter in Wien. Onkel Fritzi schreibt, macht Test´s, welche man nie sieht, verteilt Pulverl und befundet im Wischi-Waschi, die Eltern sind dumm, schuld an Allem, nicht fähig ein Kind zu erziehen und Wien´s Jugendämter sind echt befriedigt, weil es gibt den Kodex Kooperation. Um das Wohl des Kindes geht es nicht, dem Fritzi. Nach seinen fraglichen Test sind schon viele Kinder nicht oder nie mehr nach Hause gekommen.


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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Doro auf Montag, 03.Juli. @ 21:58:59 CEST
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ich bin auch eine alleinerziehende mutter eines behinderten kindes, doch so etwas zu lesen verschlägt mir die sprache. befinde ich mich wirklich in einem sozialstaat??????
das ist die ja reinste diktatur, wo man keine rechte mehr hat!

hauptsache unsere politiker wissen wo sie das geld hinstecken, wovon wir alle nichts wissen.





Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Doro auf Montag, 03.Juli. @ 22:10:18 CEST
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also ich bin wirklich total "durch den wind", weil es doch so etwas nicht geben kann.
kann man so ganz einfach der mutter die sachwalterschaft entziehen?
meiner meinung nach müsste man die mutter doch vorher entmündigen, was sicher nicht leicht sein wird, oder liege ich da falsch?


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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von (mapako*neunundsechzig*@gmx.at (Teil zwischen * bitte in Ziff) auf Freitag, 14.Juli. @ 01:20:26 CEST
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Doro schrieb: "meiner meinung nach müsste man die mutter doch vorher entmündigen,"

NEIN! Es reicht, dass sie (die Mutter) nicht im Sinne des "Kindeswohls" handelt.



lG Markus



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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Justin auf Dienstag, 04.Juli. @ 01:14:33 CEST
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So ist es Doro. Sogar vor § 215 wird nicht zurückgeschreckt, wenn das oder die Kinder nicht so funktionieren, wie es in das Schema des Sozialstaates??? passt. Man ist ja selbst schuld, wenn das Kind eine Behinderung hat, man fördert es nicht, man ist ein Schmarotzer und bezieht zu Unrecht Pflegegeld, wo der Staatsanwalt schon sich dämlich lacht und sowas einstellt. Aber, wer glaubt, man bekommt die Kinder so leicht wieder, der täuscht sich. Und wehe du wehrst dich, wenn dein Kind "abgestuft" wird. Aber, so mancher dürfte nicht wissen, was in Wien eine Stunde bei einem Psychiater kostet. Ich weis es, 100 Euro. Dann kommt noch Ergo, Logo und wenn das Kind nicht funktioniert, hast den Staat um das Geld geschossen. Soll mir wer mal erklären, wie man einem Kind mit 40 IQ 160 einfüllen soll.
Hauptsache, man beschäftigt sich mit Ortstaferl. Na wenn die in Wien ausgetauscht werden müssen, brauchen wir nicht zwei Sprachen, sondern????? Jo, so manche Politiker schauen schon, dass wir nicht wissen wohin das Geld "verschwindet". Hauptsache auf Behinderte geht man los, das ist doch das Letzte.


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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Doro auf Dienstag, 04.Juli. @ 02:02:59 CEST
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.... und ich habe mir die letzten jahre so viel gedanken gemacht, was ist wenn ich einmal nicht mehr "da" bin? jetzt mache ich mir so manche gedanken, was kommt alles noch auf mich zu solange ich noch "da" bin?







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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Justin auf Mittwoch, 05.Juli. @ 01:54:15 CEST
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Hallo Doro!
Können mit Dir fühlen. Wir machten uns auch Gedanken, was wird aus unseren zwei behinderten Kindern, wenn wir nicht mehr sind. Und jetzt, wollen Dir keine Angst machen, machen wir uns Gedanken, wie wir wieder unsere zwei Kinder zurückbekommen. Sie haben eben auch nicht funktioniert und ein Drittes ist (noch) bei uns und hat auch Defizite, die mit der Schwangerschaft zu tun hatten. Und das Jugendamt hat mit Polizei diesem Kind den Rest gegeben. Erbarmungslos haben diese, den 6 jähr. durch die Wohnung gehetzt und wollten ihn abnehmen und zu Onkel Fritzi bringen. Nur ein anderer Gutachter war schneller und zahlreiche Untersuchungen zeigten, das Kind hat Defizite, die korrigierbar sind. Jedoch mithilfe eines Pflegegeldes, dass wir nicht einreichen dürfen, weil das Jugendamt uns dann auch dieses Kind sofort abnehmen würde. Dies nennt man Kindeswohl und Hilfe. Die zwei Kinder, um welche wir kämpfen, sind in der Anstalt, wo sie Onkel Fritzi hinbeförderte nachweislich jetzt noch mehr "kaputt", eines drogensüchtig und 10. Möge Dir und Deinem Kind dies erspart bleiben, gehe nie ins AKH und nicht zu Onkel Fritzi=Max Friedrich. Falls Du aus Wien bist.


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Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Hannes auf Dienstag, 04.Juli. @ 14:23:33 CEST
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Halllo Leute!
Es sind Wahlen und die kosten uns auch wieder satte 30 Mio. Euro. Da ist es den Politikern egal, ob dein oder mein Kind verendet. Meiner Tochter gings nicht viel besser. Die heilige Bastion "SOS Kinderdorf" hat wieder einmal zugeschlagen. Doch jetzt schlagen wir zurück. Meine Tochter wurde erst kürzlich von der Polizei einvernommen und hat über die Mißstände Auskunft gegeben. Jetzt muss SOS Kinderdorf Farbe bekennen und die Hosen herunterlassen!! Spendet keinen Cent an diese Kinderverendungsstelle!!
Grüße Hannes



Re: Fall Robert B.: Sachwalterschaft soll der Mutter entzogen werden (Punkte: 1)
von Justin auf Samstag, 08.Juli. @ 01:38:20 CEST
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Hallo Hannes!
Also mein Wort hast Du, an SOS habe ich nie gespendet, aber die haben noch andere Paten auf Lager, LICHT INS DUNKEL. Dieser zu bezeichnende Müllhaufen gehöre ebenso von der Spendenliste gestrichen. Diese Institution nehme ich mir persönlich vor, weil die Spendengelder, wohin fliessen die? Und jeder Moderator, der zu Weihnachten noch Kinder missbraucht für diese Spendengalerie, gehöre in den Boden gestapft. Man soll einmal Opfer, von der Finsterniss des Licht ins Dunkel zu Wort kommen lassen. Erstens, bis die mal vielleicht was locker machen, ist man eh verhungert, weil die prüfen, mit Jugendamt, die irgendwann daherkommt und dann noch dumm redet könnens die Kinder net versorgen? Ja, uns passiert, weil der Vater von 3 Kinder unerwartet verstorben ist, man bei dieser selbstherrlichen Anstalt einen Antrag stellte. Weil bis die PVA, damals mit den Thai-Opfern überfordert, endlich mal die Waisenrente bezahlte, durften ich und mein Ehemann herhalten. Haben dann den Antrag zurückgezogen, weil uns Freunde über den Berg halfen, aber wird uns heute noch vorgeworfen, bei dieser Anstalt einen Antrag gestellt zu haben. Na toll, dass wir 30 Mio Euro für sinnlose Wahlkämpfe haben, vielleicht spendet auch da die Finsternis. Richtig, wie Du schreibst, den Politikern ist es doch wirklich aber sowas von egal, ob ein Kind drauf geht oder nicht. Kinder jeden Tag Qualen durch diese ausgesetzt sind, die den § 215 erfunden haben und dem Jugendamt nur Rechte einräumen. Das mit Deiner Tochter tut uns leid und ist voll glaubhaft. Geht ja in diversen Heimen oder WG nicht anders zu. Ich hoffe, Deine Tochter erholt sich von der Kinderschändung dort und SOS nicht nur die Hosen runter lassen muss, sondern für ewig von der Bildfläche verschwindet So eine Schweinerei, wenn die durchkommen, dann kann man nur sagen, wir sind um über 60 Jahre zurückgefallen. Es sollte Ziel sein, Deinem Kind zu helfen und den SOS Rufern einen gewaltigen Riegel vorschieben. Mitsammt den Herz(losen) Mami´s dort.
Alles Gute


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