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Kindesentzug durch das Jugendamt

Presseberichte

Am 29.6.2006 wurde der 3 Tage alte Alex per Einstweiliger Verfügung (Beschluss) auf Antrag des Jugendamtes Düsseldorf seiner behinderten Mutter entzogen. Das Gericht gab dem Antrag des Jugendamtes statt - ohne Vorwarnung - ohne Anhörung der Mutter - ohne Gutachten ...



Der 26. Juni 2006 war wohl einer der glücklichsten Tage im Leben der jungen Mutter: sie hielt zum ersten Mal ihren kleinen Sohn Alex in den Armen.

Am 29. Juni 2006 sollten die beiden morgens nach Hause entlassen werden. Als sie von der Familie abgeholt werden sollten, wurde gesagt, die Entlassung sei noch nicht möglich, da der Säugling eine "Gelbsucht" hätte. Gegen 16.00 Uhr rief die junge Mutter aufgelöst zu Hause an und berichtete, dass der Mitarbeiter des Jugendamtes mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses und zusammen mit Pflegeeltern ihren Sohn von der Säuglingsstation abgeholt hätte. Der jungen Mutter wurde weder eine Kopie dieses Beschlusses ausgehändigt, noch wurde ihr der Beschluss gezeigt. Erst am 30. Juni 2006 wurde der Familie nach vehementem Drängen von dem Jugendamt eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt.

Was sind die Hintergründe?

Die Kindesmutter wuchs bei ihren Großeltern auf. Der Großvater hatte die Pflegschaft über sie. Als Kleinkind hatte sie eine Hörschädigung, die leider erst spät bemerkt wurde. Das ist übrigens ganz häufig ein Problem, Hörschädigungen zu erkennen. Somit sind den Großeltern hier keine Vorwürfe zu machen. Erst nachdem diese Behinderung bekannt wurde, konnte sie daraufhin behandelt werden, musste jedoch eine speziell für Hörgeschädigte ausgerichtete Förderschule besuchen. Bedingt durch diese Behinderung hinkt die Kindesmutter laut ihrer Tante in ihrer Entwicklung leicht hinterher. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag stand sie unter Pflegschaft ihres Großvaters.

Ob eine Betreuung - jetzt, wo sie volljährig ist - überhaupt noch notwendig ist, müsse geprüft werden. So lautete die Auskunft, als der Großvater die Pflegschaft für seine Enkelin verlängern lassen wollte. Zum Zeitpunkt der Geburt und des Kindesentzugs war keine Betreuung verfügt. Somit war sie zu dieser Zeit volljährig und voll geschäftsfähig.

Als sie mit 17 Jahren schwanger wurde, wurde sie von einem Herrn des Jugendamtes Düsseldorf kontaktiert. Ihr wurde gesagt, dass sie in ein Mutter-Kind-Heim ziehen solle, sonst würde man ihr das Kind entziehen. Welche Gründe das Jugendamt dagegen hat, das die Kindesmutter mit ihrem Sohn in der geborgenen Umgebung der Großeltern verbleibt, wurde nicht von dem Jugendamt geäußert.

Eigentlich sollte eine Heimunterbringung immer das letzte Mittel der Wahl sein. Die familiäre Umgebung, die Wärme - all das ist doch gerade für die psychosoziale Entwicklung eines Kindes existentiell wichtig. Insbesondere, weil sich die junge Mutter der Unterstützung der gesamten Familie sicher sein darf. Übrigens ist die Beziehung zu dem derzeit noch minderjährigen Kindesvater intakt und auch eine Heirat ist von den beiden jungen Eltern gewünscht.
Noch bevor die Familie die Kopie des Beschlusses hatte, vermutete sie, dass das Jugendamt als Begründung für die Unterbringung des kleinen Alex bei fremden Pflegeeltern die durch die Behinderung bedingte persönliche Entwicklungsverzögerung der jungen Mutter angegeben hätte.
Uns sind Beispiele bekannt, wo lernbehinderte Menschen mit Hilfe einer Assistenz ihre Kinder selbst versorgen und erziehen. Die Kinder werden entsprechend mitbetreut, wachsen in der Geborgenheit auf und nehmen keinen Schaden durch die Behinderung der Eltern / des Elternteils.

Nichts und niemand kann diesen wichtigen Kokon der Liebe ersetzen. Die leiblichen Eltern sind die Wurzeln. Wären diese Wurzeln nicht wichtig - dann würden wohl kaum so viele Heim- und Adoptivkinder im Erwachsenenalter danach forschen. Es ist ein menschliches Grundbedürfnis, von den eigenen Eltern bedingungslose Liebe zu erfahren.
Auch aus diesem Grund ist es schwer zu verstehen, warum das Jugendamt Düsseldorf hartnäckig auf eine Heimunterbringung drängt. Die Befürchtung hatte sich übrigens bestätigt: Das Jugendamt hatte bei Antragstellung eine: "geistige Behinderung" angegeben und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Gericht hatte zur Beschlussfindung weder eine Anhörung der Mutter noch ein Gutachten, um sich ein eigenes Bild von der betreffenden Sachlage zu machen. Der Beschluss wurde gemäß Antrag verfügt. Ohne Ankündigung - ohne der Mutter eine Chance einzuräumen, dagegen etwas tun zu können.

Was bedeutet das für Mutter und Kind?

Für jede Mutter und jeden 3 Tage alten Säugling ist eine solche abrupte Trennung ein Trauma. Kinder können in den ersten Tagen nur die Stimme und den Herzschlag der leiblichen Mutter hören. Wenn sie nach ihrer Mutter schreien und keine Antwort hören, können Ängste aufkommen. Auch der vertraute Geruch der Mutter fehlt. Für einen so kleinen Fratz ist diese Situation also alles andere als optimal.

Mütter im Wochenbett - insbesondere so kurz nach der Geburt - leiden unter den Auswirkungen der Hormonumstellung. Der zusätzliche Stress, die Angst können sicherlich ebenso wenig zu den wünschenswerten Lebensumständen gezählt werden.
Beide, Mutter und Kind haben also seit dem 29. Juni 2006 eine schwere Zeit und es wäre schön, wenn diese schwere Zeit möglichst kurz wäre. Daher gibt es diese Extra-Seite auf unserem Portal Netzwerk behindertes Kind.de

Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden (Artikel 3, Grundgesetz) . In dem vorliegenden Fall konnten wir in der Begründung des Beschlusses nicht lesen, dass von einer direkten Gefährdung des Säuglings durch z. B. ein aggressives Verhalten der Mutter auszugehen sei - diesen Umstand hätte das Jugendamt genannt, wenn die Mitarbeiter dort von einer solchen Gefährdung ausgehen würden. Dem ist also nicht so. Es geht hier entweder darum, dass die Kindesmutter mit ihrem Sohn nicht in einem Heim leben möchte oder es geht darum, dass eine durch die Behinderung bedingte Entwicklungsverzögerung zu einer übermäßigen Benachteiligung geführt hat.

In jedem Fall ist es wichtig, dass sich das Gericht möglichst bald mit allen Aspekten dieses Falles beschäftigt und somit ein objektives Urteil fällen kann.
Dadurch, dass der Kindesmutter durch die Vorenthaltung des betreffenden Beschlusses am Tag des Kindesentzugs jede Möglichkeit eines Handelns verwehrt wurde und der betreffende Beschluss auch nur aufgrund des beharrlichen darauf Drängens als Kopie ausgehändigt wurde, müssen wir derzeit davon ausgehen, dass weiterhin eine Verzögerungstaktik an den Tag gelegt werden könnte.
Jeder Tag zählt für den kleinen Alex und seine Mutter. Denn jeden Tag werden sie um gemeinsame Lebenszeit betrogen. Die Zeit der Prägung. Kinder sollten in dieser Zeit bei ihren Eltern sein. Darum zählt jeder Tag.


 
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"Kindesentzug durch das Jugendamt" | Anmelden/Neuanmeldung | 9 Kommentare | Diskussion durchsuchen
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Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Kogler500 auf Dienstag, 25.Juli. @ 12:12:10 CEST
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Eine Frechheit sondergleichen, einer Mutter, auch wenn hörgeschädigt, ein Kind unmittelbar nach der Geburt zu entreissen.
Es gibt soviele hörbehinderte Menschen auf dieser Welt; deshalb muss es ja noch lange nicht heissen, dass diese auch geistig behindert sind. Weiters kommt es immerhin auf den Prozentsatz der Hörbehinderung an. Natürlich kann es sein,dass z.B. mit einer z.B. 70% Behinderung des Gehörs eine eventuelle 40% -ige geistige Einschränkung auftritt- aber wie gesagt, es kann aber muss nicht sein!
Ich würde dies nicht anmerken, wenn ich nicht selbst in der Familie zwei Fälle von Hörbehinderungen hätte...
Trotzdem finde ich , man muss jeden Menschen, egal welche Behinderung er hat, ob jetzt Kleinwuchs, oder so wie in diesem Fall eine Hörbehinderung vorliegt, die Chance lassen, ein Kind grosszuziehen.
Und ich schliesse mich auf jeden Fall an, dass dieses aprupte Entreissen ein Trauma darstellt, sowohl für Mutter, als auch für Kind. 
Ich hoffe das Beste für die beiden!



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Hanna auf Dienstag, 25.Juli. @ 14:41:30 CEST
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Einfach nur widerlich



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Doro auf Dienstag, 25.Juli. @ 20:03:30 CEST
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das ist ja ein horrorszenario für mutter und kind.
wenn man so manches liest, was das JA alles machen darf, bekommt man direkt angst kinder in die welt zu setzen.

eine traurige doro :-(



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Justin auf Mittwoch, 26.Juli. @ 00:03:56 CEST
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Also, ich bin so entsetzt, dass mir gleich die Worte fehlen. Was sich das Jugendamt, aber jetzt schon signifikant, an Frechheiten herausnimmt, das ist dem Gutem zu viel. Jetzt muss einmal Schluss sein. Ich sehe aus dem Artikel keinen einzigen Grund, der Mutter das Kind weg zu nehmen. Und ich habe selber ein Hörgerät und machte ein Training bei Vox. Es ist das Abartigste, Menschen, mit Einschrenkungen die Kinder wegzunehmen. Ich hätte selbst noch gern ein Kind, aber mit den Gesetzen, tue ich das einem Kind nicht an.
Das aber Menschen mit Hörbehinderungen, perfekt Lippenlesen können, oder bei höherer Schwerhörigkeit auch die Gebärdensprache beherrschen, gehöre hier angemerkt. Gerade solche Menschen, werden in der Gesellschaft denunziert und als Aussätzige behandelt. Ja, sich an Menschen mit Einschrenkungen vergreifen, denunzieren, und die Kinder wegnehmen. Das aber hier gegen die Menschenrechte derart verstossen wird, dass es bis zum Himmel schreit, interessiert wieder mal INHR und wem eigentlich noch? Ich frage mich, wozu ist dieser EUGH da, der dem Treiben mal ENDLICH ein Ende setzt, weil das ist jetzt einmal eindeutig zu viel. Wo sind wir den überhaupt?



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Justin auf Mittwoch, 26.Juli. @ 00:12:14 CEST
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Und an das Kindeswohl, wie die JUGENDWOHLFAHRT so prädigt, wurde mal wieder nicht gedacht. Aber der Mutter war es erlaubt, ein Kind in die Welt zu setzen, damit wieder das Jugendamt zuschlagen kann um die Heime zu füllen. In welchem Zeitalter leben wir denn eigentlich? Ich, wir wünschen der Mutter ein rasches Ende dieser Hölle, die sie jetzt durchwandern muss und dem kleinen Alex die MUTTER und Familie, wo er auch hingehört. Das darf doch nicht mehr wahr sein.



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Sany auf Mittwoch, 26.Juli. @ 01:43:36 CEST
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Wie eckelig was ein Jugendamt hier fertig bringt. Sind Frauen denn nur noch Gebärmaschinen?



Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Justin auf Freitag, 28.Juli. @ 00:00:28 CEST
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Hallo Sany!
Schon wieder Justin, ja wir sind Gebährmaschinen für das Jugendamt. Anders kann man sich Vieles schon gar nicht mehr erklären.


]


Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von hcl auf Dienstag, 24.Oktober. @ 11:15:11 CEST
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ein wahnsinn was sich das jugendamt da herausnimmt. Grad heutzutage, wo man soviele möglichkeiten hat, familien zu unterstützen und zu helfen, anstatt ihnen die kinder wegzunehmen.


Aber wie man immer wieder lesen kann, wird bei den falschen familien nach recht und ordnung geschaut - und dort sterben dann kinder :-(


Haben Jugendamtmitarbeiter angst um ihre jobs, weil sie sich immer neues suchen?


Als ich 1988 meine Tochter geboren habe, stand 5 stunden nach der geburt auch eine sozialarbeiterin an meinem wochenbett und sie hat mich immer wieder aufgesucht, um nach dem rechten zu sehen, warum auch immer, den grund hab ich nie erfahren. Ich hatte alles, nur keinen partner zu der zeit und meiner tochter ist es immer gut gegangen. Bei einer bekannten, die einen sohn im gleichen alter hatte, hat nie jemand vorbeigesehn und ihr sohn war sehr arm bei ihr (schläge, hungern.....). Erst als wir eingegriffen haben, zum wohl des kindes, hat sich jemand vom jugendamt dorthinbewegt!


Es kann doch nicht sein, dass Eltern keine Rechte haben, eltern sich beweisen müssen, immerhin ist eh IHR kind und nicht das kind des jugendamtes!


lg claudia


 


 




Re: Kindesentzug durch das Jugendamt (Punkte: 1)
von Reichmann auf Freitag, 27.Oktober. @ 14:58:27 CEST
(Userinfo | Artikel schicken) https://inhr.net

Genau das ist das Problem: Keiner weiss warum das Jugendamt bei einem vorbeischaut und beim anderen nicht.


Heimkinder und solche, deren Eltern mit dem Jugendamt zu tun gehabt haben, sind da natürlich besonders gefährdet, obwohl alles in Ordnung ist, sind die Damen und Herren immer wieder da.


Wo es wirklich brennt, da kommt dann keiner.



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