Kindeswohl: Kassen dürfen künstliche Befruchtung nur Verheirateten zahlen
Klappt es nicht mit dem Baby, wird es teuer. Eheleute erhalten von der Krankenkasse wenigstens einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung, ledige Paare dagegen müssen sie selbst finanzieren - selbst wenn ihre Krankenkasse sie unterstützen will. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied jetzt: Das ist rechtens.
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