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Fahrlässige schwere Körperverletzung bei einem 1 1/2 Jährige

 
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muck0676
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Anmeldedatum: Jul 15, 2006
Beiträge: 16
Wohnort: Lenzing

BeitragVerfasst am: Fr März 30, 2007 12:46 am    Titel: Fahrlässige schwere Körperverletzung bei einem 1 1/2 Jährige Antworten mit Zitat

Hallo !

Mein Sohn ist seit längerer eit in einer Krisenpflegefamilie untergebracht.
Heute musste ich erfehren, dass er sich den Arm gebrochen hat. Das war bereits gestern, aber die Krisenpflegeeltern sind erst Heute !!!! zum Azt.
Angeblich ist er auf einen Stuhl gekletert und ist dabei abgeplatzt und runtergefallen. Er hätte sich ja auch das Genick brechen können.
Meiner Ansicht nach sind solche Leute nicht in der Lage, auf ein fremdes Kind aufzupassen.
Ich möchte das zur Anzeige bringen oder eine Klage auf Körperverletzung einreichen. Was wäre da besser ?

Bitte um Antwort.

mfg, much0676
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helmi
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Anmeldedatum: Jul 18, 2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: Sa März 31, 2007 8:39 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke zunächst an exakte Dokumentation durch Kopien: Unfallbericht des Krankenhauses, Arztbrief, Unfallbericht der Pflegeeltern, ...

Ich kann Deine Erregung verstehen. Im allgemeinen kann so etwas stets passieren. Jedes Kind hat einige "Schutzengerln" auf seinem Lebensweg,

"Härtere" Vorgangsweisen erst bei anhaltenden Nicht-Informationen über diesen Vorfall und Genesung, keine Entschuldigung, etc. oder bei realitätsbezogenen bisherigen schweren Verdachts-Gründen.
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muck0676
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Anmeldedatum: Jul 15, 2006
Beiträge: 16
Wohnort: Lenzing

BeitragVerfasst am: So Apr 01, 2007 5:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort helmi !

Ich habe bereits die Polizei verständigt, und die sagen, dass es ein Freizeitunfall war. Aber es wird noch untersucht, ob es eine Aufsichtsverletzung gibt.
Ich werde auf jeden Fall den Unfallbericht und den Arztbrief anfordern.

Ich werde mir von denen (Pflegefamilie, JA,...) nichts mehr gefallen lassen, da diese mich bis jetzt immer schikaniert haben.

mfg, muck
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helmi
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Anmeldedatum: Jul 18, 2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: Mi Apr 04, 2007 6:34 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn möglich: Jede Behörde, Amt, Gericht, etc. mit einer bestätigten Kopie zur Dokumentation verlassen! Stets JA und BG nachweislich verständigen. Es genügt (zunächst) Fax mit Protokoll und "Gesprächsnachweis".
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SYNDIKUS
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Anmeldedatum: Jul 16, 2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: Mi Apr 04, 2007 10:59 am    Titel: Vorsicht! Antworten mit Zitat

Eine Gesprächsnotiz alleine ist nicht ausreichend und ein Fax als Nachweis ungenügend. Hierzu gibt es entsprechende OGH Entscheide. Deshalb empfiehlt sich alles per Einschreiben (Recco) an die Behörden zu übermitteln. Ideal erscheint dabei sogar die Inanspruchnahme eines Rückscheins.

Sollte ein Pflegekind bei dessen Fürsorgern Schaden erleiden, empfiehlt sich eine amtsärztliche Untersuchung. Die Dokumentation kann anschließend dem Pflegschaftsakt beigeschlossen werden und fließt somit automatisch in die Beweiswürdigung nach dem Außerstreitgesetz ein.

Jedenfalls muss eine Erkenntnis von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zur Anzeige gebracht werden. Sollte eine Weigerung der Exekutive eintreten, ist die Dienstnummer zu erfragen. Anschließend bedarf es einer Beschwerde beim Bundesminister für Inneres Günther Platter sowie der Volksanwaltschaft.


Es grüßt der Syndikus!

Im Falle einer direkten Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, empfehle ich dies von einem Rechtsanwalt abwickeln zu lassen.
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nati
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Anmeldedatum: Jul 23, 2006
Beiträge: 37
Wohnort: Tirol

BeitragVerfasst am: So Apr 08, 2007 3:43 pm    Titel: @muck Antworten mit Zitat

also i bin sprachlos!

was sagt denn das Jugendamt aktuell?
_________________
cu nati
I denk Kinder an die Macht!
http://www.kleinelisa.at.tt
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