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@ stephan In welchem Land leben wir eigentlich???

 
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nati1
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Anmeldedatum: Nov 09, 2006
Beiträge: 14
Wohnort: Oberösterreich

BeitragVerfasst am: Do Jan 11, 2007 1:58 pm    Titel: @ stephan In welchem Land leben wir eigentlich??? Antworten mit Zitat

Jetzt muß ich Sie doch mal was Fragen! 3 meiner Kinder kommen mit 20 Jänner für ein Jahr in eine Kriesenwohngruppe Grund ICH BIN IN DER ERZIEHUNG ÜBERFORDET sagt das Jugendamt.(Anwalt ist schon in Rekurs gegangen)
Aber jetzt meine Frage: meine 14 jährige Tochter die ja zu Hause bleiben darf und ich sollen eine Therapie machen..........meine Tochter so eine Art Familienthrapeutin die einmal in der Woche zu uns nach Hause kommt und ich soll eine Therapie machen zur VERARBEITUNG MEINER KINDHEIT da frag ich mich schon was hat das mit der angeblichen ÜBERFORDERUNG zu tun?
Weder meine Tochter noch ich möchten das aber das Jugendamt sagt wenn wir das nicht machen bekomme ich die anderen Mädls nicht mehr nach Hause!!!!!
Darf man ein 14 jähriges Kind und eine Erwachsene Frau zu so etwas zwingen vorallem darf sie deswegen die Kinder nicht mehr rauslassen???Also ich fühle mich nur mehr gehänselt was ist das für ein Land????Aja und das Land Oberösterreich trägt auch noch die kosten für die kleine mit 5 Jahren weil die muß auch mit und warum?Weil sie ein Geschwisterchen ist aus sonst keinen Grund!!!!!
Pro Kind pro Tag kostet die Unterbringung 146,- Euro naja wir müssen viel Geld haben den so ist es ja leichter das man Familien auseinanderreißt bevor man schaut das es ausserhalb mit Therapien geht. Embarassed
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LisasPapa
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Anmeldedatum: Jun 13, 2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Fr Jan 12, 2007 2:26 pm    Titel: Ich kann euch sagen in welchem Land wir leben Antworten mit Zitat

Wie leben in einer verbrecherischen Justiz- und Frauendiktatur, ohne freie Medien, ohne freie Meinungsäüßerung; einer kranken und menschenverachtenden Staatsorganisation (pragmatisierte Beamte); egal wen man wählt es bleiben immer diesselben Schmarotzer in den Institutionen, einer seit 40 Jahren rotgefärbten Justiz samt verbrecherischen, steurgekldschamrotzenden Umfeldorganisationen und NIEMAND außer einigen wenigen Muitgen wehrt sich dagegen!
Steht auf und wehrt euch und lasst euch eure Kinder nicht wegnehmen, jeder der dabei mithilft solche Verbrechen zu begehen sollte des Todes geweiht sein!
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Stephan
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Anmeldedatum: May 02, 2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mo Jan 15, 2007 4:06 pm    Titel: @nati1 Antworten mit Zitat

Erst einmal muss man folgendes klarstellen: Entweder kommen die Kinder aufgrund einer Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes in eine Einrichtung der Jugendwohlfahrt oder Sie erklären als Erziehungsberechtigte Ihr freiwilliges Einverständnis. Erstgenanntes kann aufgrund einer Gefahr in Verzug Maßnahme nach § 215 ABGB erfolgt sein.

Weder Ihre 14-jährige Tochter noch Sie selbst können zu Therapien gezwungen werden.

Wenn natürlich berechtigte Gründe vorliegen, dass sich eine therapeutische Maßnahme als empfehlenswert und möglicherweise erfolgversprechend erweist, damit Sie wieder selbst für Ihre Kinder sorgen können, kann ich von der Inanspruchnahme einer solchen therapeutischen Maßnahme nicht abraten.

Gerade eine Familientherapie in Anspruch zu nehmen heißt noch lange nicht, dass man vollkommen unfähig ist für seine Kinder selbst zu sorgen. Hier spielt natürlich auch Ihre Vorgeschichte eine gewichtige Rolle.

Laut Jugendwohlfahrtsgesetz hab aber das zuständige Jugendamt jedenfalls das gelindeste Mittel in Anspruch zu nehmen um Ihren Kindern und nicht zuletzt Ihrer Familie zu helfen. Unumstritten ist dabei der gesetzliche Auftrag, welcher allen Jugendämtern diesbezüglich zuteil wird.

Das heißt Sie sollten empfehlenswerter weise prüfen, ob nicht z.B. eine ambulante Familienhilfe bei Ihnen zu Hause nicht doch in Frage kommt. Wenn Sie das Jugendamt "als erziehungsunfähig" sieht, müsste dies durch ein entsprechendes Gutachten oder zumindest durch eine Stellungnahme des Psychologischen Dienst der Oberösterreichischen Landesregierung begründet werden.

Die einstweilige Kostenübernahme durch das Land Oberösterreich ist allerdings legitim und begründet sich nach den §§44 ff des OÖ-JWG. Allerdings kann der Kostenträger die Kosten der fremden Pflege- und Erziehung sowohl vom Kind selbst aber in ersten Linie von den leiblichen Eltern zurückfordern. Dabei möchte ich anmerken, dass dies bei den Großeltern entgegen der üblichen Unterhaltspflicht nicht möglich ist. Im Falle einer Fremdunterbringung fällt der jeweiligen Jugendwohlfahrtseinrichtung z.B. Heim, sozialpädagogische Wohngruppe oder Kinderdorf auf Antrag auch die Familienbeihilfe oder das Kindergeld zu.

Hinsichtlich Ihrer 14-jährigen Tochter möchte ich noch bemerken, sie ist eigenständige Partei und kann beim Pflegschaftsgericht im Rahmen des Außerstreitgesetzes, ohne das Kosten anfallen, selbst Anträge stellen und muss natürlich auch bei Gericht gehört werden. Kinder die das 10. LJ vollendet haben müssen tunlichst bei Gericht bzw. dem Jugendamt gehört und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen sein. Unter 10 Jahren kann durch das Jugendamt eine dem Alter gemäße Befragung / Hören des Kindes durchgeführt und das Ergebnis dem Pflegschaftsgericht mitgeteilt werden.


lg Stephan
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lostangel
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Anmeldedatum: Nov 16, 2006
Beiträge: 6
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Mi Mai 23, 2007 5:20 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Familientherapien der Jugendämter sind in der Regel gratis. Leider ist alles was gratis ist meistens auch "umsonst". Was nichts kostet ist halt auch nichts wert. Es sind sicherlich nicht die besten Therapeuten, die für einen Bettellohn für das Jugendamt tätig sind. In Wien kommt noch hinzu, dass es sich dabei meistens um links-linke Utopisten handelt, deren vorgetragener Schwachsinn einen in den Wahnsinn treiben kann. Aber was bleibt einem über? Die Jugendämter müssen auch ihr Personal auslasten und dies möglichst mit angenehmen Klienten anstatt mit wirklich betreuungswürdigen Fällen, welche vielleicht auch noch Schwierigkeiten machen könnten. Wenn das AJF eine Familientherapie vorschreibt, muss man sie aber annehmen, sonst wird einem mangelnde Kooperation vorgeworfen.

Es ist nett, dass laut JWG das Jugendamt das "gelindeste Mittel" in Anspruch zu nehmen hat. Wer aber überprüft was das "gelindeste Mittel" ist? Der Pflegschaftsrichter? Der Staatsanwalt? Ich bemühe mich seit 8 Monaten den Pflegschaftsrichter zu einer Überprüfung zu bemühen, bis jetzt leider erfolglos. Er ignoriert einfach jede Eingabe, Äußerung und Stellungnahme.

Dabei hat auch der EUGH für MR eine eindeutige Meinung zu diesem Thema. Ich zitiere aus dem Fall Kutzner ./. BRD (Klage Nr. 46544/99), Urteil vom 26.02.2002/Absatz 69: Der Gerichtshof weist zunächst darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Kind unter Bedingungen, die seiner Erziehung förderlicher sind, untergebracht werden könnte, nicht als Begründung ausreicht, das Kind gewaltsam der Obhut seiner biologischen Eltern zu entziehen. Und weiter in Absatz 75: Selbst wenn sich die anfänglichen pädagogischen Fördermaßnahmen in der Folgezeit als unzureichend erwiesen, stellt sich die Frage, ob die innerstaatlichen Behörden und Gerichte zusätzliche Maßnahmen und Alternativen zur Unterstützung hinreichend ins Auge gefasst haben, die einen weniger einschneidenden Charakter tragen als die Trennung der Kinder von ihren Eltern. Aus dem Gesagten folgt der EUGH-MR in Absatz 82 des Urteils, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Konvention vorliegt.

Dies bedeutet in der Praxis, das Jugendamt muss zuerst alle Maßnahmen und Alternativen zur Unterstützung anwenden, ehe es eine Fremdunterbringung durchführen darf, ansonsten liegt ein Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention vor. Laut unabhängiger Aussage mehrerer Anwälte scheren sich österreichische Pflegschaftsrichter aber einen Dreck um Menschenrechte. Es bleibt daher wohl nichts anderes über, als den Weg durch die Instanzen und danach nach Strassburg zu gehen.

Abschließend möchte ich zur 14-jährigen Tochter nur bemerken, dass meine zwar einen Antrag stellen durfte und vom Gericht auch angehört wurde, nur gebracht hat es nix, denn die Richter machen trotzdem was sie wollen.
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