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Steyrer schwärzte Beamte an Wegen Verleumdung verurteilt

 
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Urmel
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Anmeldedatum: Aug 20, 2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Sa Jun 16, 2007 6:06 pm    Titel: Steyrer schwärzte Beamte an Wegen Verleumdung verurteilt Antworten mit Zitat

STEYR. In seinem Kampf gegen Magistratsbedienstete wegen des Sorgerechts seiner Tochter zog der Taxilenker Petzilein Sp. (33) vorläufig den Kürzeren. Er hatte den Bogen überzogen.

Wegen Vergehens der Verleumdung wurde Sp. gestern im Steyrer Landesgericht vom Einzelrichter Wolf-Dieter Graf zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Ein Drittel der Strafe wurde bedingt ausgesprochen, weshalb Sp. 200 Euro zu zahlen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder Sp. noch Staatsanwalt Guido Mairunteregg eine Erklärung abgaben.

Sp. kämpft schon seit vielen Jahren um das Sorgerecht seiner Tochter M., die jetzt elf Jahre alt ist. Als ihre Mutter starb, kümmerte sich ihr Vater um sie. Doch dann setzten Schreikrämpfe und Wutausbrüche bei M. ein. Das Kind wurde vom Jugendamt des Magistrats zu Pflegeeltern gegeben, wo es sich seither befindet.

Damit war Sp. nicht einverstanden. Er bombardierte die Beamten mit Briefen, E-Mails und Telefonanrufen. Sp. setzte alle Hebel in Bewegung, um wieder das Sorgerecht zu erlangen und soll die Beamten bei sämtlichen Stellen bis zur Kinderanwaltschaft Wien angeschwärzt haben.

Der Vater bediente sich auch der Hilfe des Steyrers Martin B., auf den die Anwaltskammer wegen Vorwurfs der Winkelschreiberei bereits ein Auge geworfen hat.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Schreiben des Taxilenkers an Bürgermeister David Forstenlechner, in dem er den Magistratsbediensteten Hermann S. beschuldigte, eine persönliche Fehde gegen ihn zu führen, die Gesetze der Jugendwohlfahrt zu missachten, ihn zu einer Unterschrift genötigt zu haben oder gegen ihn mit nicht gesetzeskonformen Aktionen vorzugehen. Auch sein Vorgesetzter wurde verbal angegriffen.

Schon in der ersten Verhandlung verwiesen die beiden Bediensteten des Jugendamtes darauf, dass sie kein Interesse an einer Fehde mit Sp. hätten. Sie hätten sich immer genau an die Gesetze gehalten. In der gestrigen Verhandlung meinte der Richter, Sp. habe in seinem Kampf um das Sorgerecht den Sinn für die Realität verloren. Eine von ihm angebotene Diversion, also einen Tatausgleich ohne Verurteilung, lehnte Sp. ab. Der Richter beschränkte sich in seinem Urteil auf jene Passage in dem Brief an den Bürgermeister, in dem Sp. behauptet, vom Magistratsbeamten unter Drohungen zur Leistung einer Unterschrift genötigt worden zu sein.


QUELLE: http://www.nachrichten.at/regional/steyr/560278
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Urmel
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Anmeldedatum: Aug 20, 2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: Sa Jun 16, 2007 6:07 pm    Titel: Verleumdung Antworten mit Zitat

Streit um Sorgerecht wurde in alle Welt verbreitet.

Bedienstete der Jugendwohlfahrt haben keinen leichten Job. Sie müssen danach trachten, dass die von ihnen vertretenen Kinder gut betreut werden. Ist das nicht der Fall, haben sie die Verpflichtung, für das Kind einen anderen Pflegeplatz zu suchen.

Nicht immer nehmen das Väter oder Mütter geduldig hin. Wie in dem Fall des Steyrer Petzilein Sp. geschildert, führte der jahrelange Sorgerechtsstreit wegen Verleumdung sogar vor den Richter. Der betroffene Vater ist zwar wehleidig, was die Verfügungen des Jugendamtes betrifft, teilte jedoch verbal gehörig aus. Auf einer Homepage wurde der Streit mit dem Jugendamt in alle Welt getragen. In den einzelnen Beiträgen schreckt der Autor nicht zurück, die Magistratsbediensteten zu vernadern.

Petzilein Sp. ließ sich vom Steyrer Ex-Maler Martin B. juridisch beraten. Der Mann fühlt sich zwar als angehender Rechtsanwalt, weil er Jus studiert, hat jedoch selbst ein Verfahren am Hals, das wegen Berufung derzeit beim Obersten Gerichtshof zur Entscheidung liegt. Im Glashaus zu sitzen und mit Steinen zu werfen, hat noch niemand unbeschadet überstanden, auch ein eingebildeter Jurist nicht.


QUELLE: http://www.nachrichten.at/regional/steyr/560266
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