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Vorfall wurde nie gemeldet
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Autor |
Nachricht |
Kogler500
User


Anmeldedatum: May 20, 2006
Beiträge: 36
Wohnort: Klagenfurt
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Verfasst am: Mi Jul 05, 2006 2:52 pm Titel: Vorfall wurde nie gemeldet
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Ein Kind wurde von einem Mitpatienten an der Neuropsychiatrie des Kindes voriges Jahr sexuell missbraucht. Dies ist in der Krankengeschichte des Jungen zu entnehmen. Weder die Ärztin noch die Psychologen setzten die Kindesmutter über diesen Vorfall in Kenntnis.
Laut Krankengeschichte wurde kurz über diesen Vorfall mit den beteiligten Jungen gesprochen, jedoch wurde dies nicht weiter verfolgt.
Man muss sich nun die Frage stellen, was noch alles passieren wird.
Kann dieser Mitpatient zur Verantwortung gezogen werden ?
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BigMami
User


Anmeldedatum: Jul 10, 2006
Beiträge: 30
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Verfasst am: Di Jul 11, 2006 11:55 pm Titel:
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An der Neuropsychiatrie des Kindes, ehemalige Heilpäd hat schon der damalige Primar Dr. Wurst sein Unwesen getrieben!
Auch damals hat anscheinend kein Mensch was davon mitbekommen.
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Wolfsgrau
User


Anmeldedatum: Jul 17, 2006
Beiträge: 67
Wohnort: Österreich
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Verfasst am: Mo Jul 17, 2006 5:11 pm Titel: Ärzte haben Anzeigepflicht
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dachte ioch seit 2002 in etwa? Ach ja das eigene Krankenhaus bruingen wir ja nicht in Verruf siehe Wurstfall!
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SYNDIKUS
User


Anmeldedatum: Jul 16, 2006
Beiträge: 39
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Verfasst am: Mo Jul 17, 2006 6:36 pm Titel: Re: Vorfall wurde nie gemeldet
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Kogler500 hat Folgendes geschrieben: |
Ein Kind wurde von einem Mitpatienten an der Neuropsychiatrie des Kindes voriges Jahr sexuell missbraucht. Dies ist in der Krankengeschichte des Jungen zu entnehmen. Weder die Ärztin noch die Psychologen setzten die Kindesmutter über diesen Vorfall in Kenntnis.
Laut Krankengeschichte wurde kurz über diesen Vorfall mit den beteiligten Jungen gesprochen, jedoch wurde dies nicht weiter verfolgt.
Man muss sich nun die Frage stellen, was noch alles passieren wird.
Kann dieser Mitpatient zur Verantwortung gezogen werden ? |
nun als Mutter kann man zumindest Anzeige erstatten
gegen die Krankenhausleitung wären juristische Schritte in disziplinärer Hinsicht zu prüfen, wenn die dortigen Pfleger ihre Aufsichtspflicht verletzten, besonders schwerwiegend, da ihnen Schutzbefohlene unterstellt sind, somit ist eine Strafanzeige durchaus gerechtfertigt
wichtig wäre zu wissen welche Pflegepersonen Dienst hatten, das ist aus dem Tagesjournal der Station bzw. dem Dienstplan ersichtlich
jedenfalls ist der Patientenanwalt sowie die Krankenhausleitung bzw. der Träger zu informieren
_________________
Es grüßt der Syndikus!
Leitender Juristischer Fachberater d. Int. Network of Human Rights
Fachgebiet: Juristische Fragestellungen rund um das Familien- und Jugendwohlfahrtsrecht
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