Vergewaltigung erfunden: Mann in U-Haft
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Wieder einmal zeigt sich, wie leicht es für Frauen - nach geeigneter Vorbereitung - ist, das Gericht hinters Licht zu führen und unschuldige hinter Gitter zu bringen. Da fragt man sich, wie so etwas möglich ist und wie in solchen Fällen ermittelt wird. Offensichtlich sind beim Verdacht auf Missbrauch Behörden und Gerichte vollkommen überfordert und handeln nicht mehr rational. Aktuell sind bei INHR fünf Wiederaufnahmeverfahren in Bearbeitung, tatsächlich sitzen momentan sehr viele der wegen Missbrauchs verurteilten unschuldig hinter Gitter. Fachleute sprechen von etwa 30% die unschuldig wegen Sexualdelikte in Gefängnissen, teils mehrjährige Haftstrafen verbüßen und niemand ist daran interessiert diese Missstände abzustellen.
Schwere psychische Probleme als Auslöser Der 41-Jährige und die 25-jährige Frau hatten einander im Februar 2005 als Patienten im Otto-Wagner-Spital kennen gelernt. Beide haben laut Staatsanwaltschaft mit erheblichen psychischen Problemen zu kämpfen. Als nach ihm auch sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde, zog sie bei ihm ein.
In weiterer Folge verschlechterte sich das Verhältnis, die Frau zog aus der Wohnung aus und nahm Kontakt zu einem Frauenhaus auf. Schon zuvor hatte sie Anzeige erstattet. Der Mann habe sie mehrfach zum Beischlaf gezwungen, gab sie zu Protokoll.
Anfangs habe sie freiwillig mit ihm Sex gehabt, seit Mai 2005 habe er jedoch ihren Widerstand mit Gewalt gebrochen. Der vorbestrafte Mann wanderte umgehend in U-Haft.
Das Frauenhaus weist die Anschuldigungen zurück Der Auftritt der 25-Jährigen im Zeugenstand verlief am Montag überraschend: Sie gab offen zu, die Vorwürfe "aus Wut" erhoben zu haben. Vor Gericht behauptete sie zudem, sie habe ihre Angaben schon viel früher und nicht erst bei ihrem Zeugenauftritt richtig stellen wollen, sei jedoch vom betreffenden Frauenhaus daran gehindert worden.
Die Geschäftsführerin des Vereins Wiener Frauenhäuser, Andrea Brem, dementierte diese Vorwürfe gegenüber wien.ORF.at vehement. "Für die mit dem Fall befasste Mitarbeiterin, eine langjährige, erfahrene Kollegin, war nie der Eindruck gegeben, die Frau könnte das erfunden haben. Wir würden niemals wollen, dass jemand zu Unrecht in Haft kommt", so Brem.
Klage gegen Republik Österreich Der 41-Jährige wurde am Montag rechtskräftig freigesprochen. Er brachte unterdessen eine Klage gegen die Republik Österreich ein, mit der er für die in seinen Augen rechtswidrige Freiheitsentziehung eine Haftentschädigung von 50.000 Euro verlangt.
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