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Steyrer schwärzte Beamte an Wegen Verleumdung verurteilt

 
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Urmel
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Anmeldedatum: Aug 20, 2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Sa Jun 16, 2007 6:06 pm    Titel: Steyrer schwärzte Beamte an Wegen Verleumdung verurteilt Antworten mit Zitat

STEYR. In seinem Kampf gegen Magistratsbedienstete wegen des Sorgerechts seiner Tochter zog der Taxilenker Petzilein Sp. (33) vorläufig den Kürzeren. Er hatte den Bogen überzogen.

Wegen Vergehens der Verleumdung wurde Sp. gestern im Steyrer Landesgericht vom Einzelrichter Wolf-Dieter Graf zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Ein Drittel der Strafe wurde bedingt ausgesprochen, weshalb Sp. 200 Euro zu zahlen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil weder Sp. noch Staatsanwalt Guido Mairunteregg eine Erklärung abgaben.

Sp. kämpft schon seit vielen Jahren um das Sorgerecht seiner Tochter M., die jetzt elf Jahre alt ist. Als ihre Mutter starb, kümmerte sich ihr Vater um sie. Doch dann setzten Schreikrämpfe und Wutausbrüche bei M. ein. Das Kind wurde vom Jugendamt des Magistrats zu Pflegeeltern gegeben, wo es sich seither befindet.

Damit war Sp. nicht einverstanden. Er bombardierte die Beamten mit Briefen, E-Mails und Telefonanrufen. Sp. setzte alle Hebel in Bewegung, um wieder das Sorgerecht zu erlangen und soll die Beamten bei sämtlichen Stellen bis zur Kinderanwaltschaft Wien angeschwärzt haben.

Der Vater bediente sich auch der Hilfe des Steyrers Martin B., auf den die Anwaltskammer wegen Vorwurfs der Winkelschreiberei bereits ein Auge geworfen hat.

Das Fass zum Überlaufen brachte ein Schreiben des Taxilenkers an Bürgermeister David Forstenlechner, in dem er den Magistratsbediensteten Hermann S. beschuldigte, eine persönliche Fehde gegen ihn zu führen, die Gesetze der Jugendwohlfahrt zu missachten, ihn zu einer Unterschrift genötigt zu haben oder gegen ihn mit nicht gesetzeskonformen Aktionen vorzugehen. Auch sein Vorgesetzter wurde verbal angegriffen.

Schon in der ersten Verhandlung verwiesen die beiden Bediensteten des Jugendamtes darauf, dass sie kein Interesse an einer Fehde mit Sp. hätten. Sie hätten sich immer genau an die Gesetze gehalten. In der gestrigen Verhandlung meinte der Richter, Sp. habe in seinem Kampf um das Sorgerecht den Sinn für die Realität verloren. Eine von ihm angebotene Diversion, also einen Tatausgleich ohne Verurteilung, lehnte Sp. ab. Der Richter beschränkte sich in seinem Urteil auf jene Passage in dem Brief an den Bürgermeister, in dem Sp. behauptet, vom Magistratsbeamten unter Drohungen zur Leistung einer Unterschrift genötigt worden zu sein.


QUELLE: http://www.nachrichten.at/regional/steyr/560278
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Urmel
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Anmeldedatum: Aug 20, 2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: Sa Jun 16, 2007 6:07 pm    Titel: Verleumdung Antworten mit Zitat

Streit um Sorgerecht wurde in alle Welt verbreitet.

Bedienstete der Jugendwohlfahrt haben keinen leichten Job. Sie müssen danach trachten, dass die von ihnen vertretenen Kinder gut betreut werden. Ist das nicht der Fall, haben sie die Verpflichtung, für das Kind einen anderen Pflegeplatz zu suchen.

Nicht immer nehmen das Väter oder Mütter geduldig hin. Wie in dem Fall des Steyrer Petzilein Sp. geschildert, führte der jahrelange Sorgerechtsstreit wegen Verleumdung sogar vor den Richter. Der betroffene Vater ist zwar wehleidig, was die Verfügungen des Jugendamtes betrifft, teilte jedoch verbal gehörig aus. Auf einer Homepage wurde der Streit mit dem Jugendamt in alle Welt getragen. In den einzelnen Beiträgen schreckt der Autor nicht zurück, die Magistratsbediensteten zu vernadern.

Petzilein Sp. ließ sich vom Steyrer Ex-Maler Martin B. juridisch beraten. Der Mann fühlt sich zwar als angehender Rechtsanwalt, weil er Jus studiert, hat jedoch selbst ein Verfahren am Hals, das wegen Berufung derzeit beim Obersten Gerichtshof zur Entscheidung liegt. Im Glashaus zu sitzen und mit Steinen zu werfen, hat noch niemand unbeschadet überstanden, auch ein eingebildeter Jurist nicht.


QUELLE: http://www.nachrichten.at/regional/steyr/560266
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danywup
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Anmeldedatum: Aug 19, 2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: So Aug 19, 2007 12:54 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Unglaublich wie sich Väter daneben benehmen können und so ein Mensch will für sein Kind sorgen? Danke an das Jugendamt und den Sachverstand der verantwortlichen Sozialarbeiter. Ich kann verstehen, dass sich INHR aus dem Fall Vaterforum von Petzilein Spitzer und Superhenne Rexeisen trennen musste.
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tomDome
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Anmeldedatum: Jul 30, 2006
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: So Aug 19, 2007 1:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wohin die Verleumdungen in Foren führen, sieht man ja. News wird immer wieder wegen Übler Nachrede am Landesgericht für Strafsachen in Wien verurteilt.
_________________
cu Tom
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schusterleiste
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Anmeldedatum: Jul 08, 2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: Di Aug 21, 2007 12:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

danywup hat Folgendes geschrieben:
Unglaublich wie sich Väter daneben benehmen können und so ein Mensch will für sein Kind sorgen? Danke an das Jugendamt und den Sachverstand der verantwortlichen Sozialarbeiter. Ich kann verstehen, dass sich INHR aus dem Fall Vaterforum von Petzilein Spitzer und Superhenne Rexeisen trennen musste.


wenn man sogar wegen "ungebührenden Verhaltens" eine 200,- Euro Geldstrafe aufgebrummt bekommt und die nicht mal bezahlen kann

was man so hört zahlt dieser Spitzer bis heute keine Alimente, ein Raber Vater in meinen Augen Evil or Very Mad
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Sany
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Anmeldedatum: Jul 18, 2006
Beiträge: 52
Wohnort: Frankreich

BeitragVerfasst am: Di Aug 21, 2007 1:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

interessant ist doch die Stellungnahme vom Land Oberösterreich über diesen Steyr Buam:

1. Seit der Übersiedlung Michelles zum Kindesvater bestand eine (von der ersten mit dem Fall befassten gerichtlich beeideten Sachverständigen empfohlene) Psychotherapie Michelles im Kindesschutzzentrum Steyr. Psychotherapie von Kindern umfasst immer auch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Bedenkliche Erziehungsmethoden wurden vor allem im Rahmen dieser Therapie offenkundig. Es wurde im Rahmen dieser Therapie auch versucht auf eine Änderung des Erziehungsverhaltens hinzuwirken.

In allen im Akt vermerkten Gesprächen mit Familie S* / R* wird jedoch offenkundig, dass Michelles Verhalten ausschließlich als Ergebnis "ihrer traumatischen Erfahrungen bei der mütterlichen Großmutter" gesehen wurde. Eigene Anteile wurden weder von Herrn S* noch von Frau R* gesehen. Damit war aber auch keine Voraussetzung für eine weiterführende Maßnahme der Unterstützung der Erziehung gegeben. Fremdunterbringung wurde lt. Aktenlage bereits im April 2004 thematisiert, jedoch von Herrn S* abgelehnt. Das ABGB und das JWG sehen in derartigen Fällen vor, dass eine Erziehungshilfe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten beim Pflegschaftsgericht zu beantragen sei. Im konkreten Fall wurde mit dem Pflegschaftsrichter besprochen, dass ein neuerliches Sachverständigengutachten abgewartet werden sollte.

Das Gutachten steht aus unserer Sicht in einem gewissen Gegensatz zum tatsächlichen Verlauf. Während der Gutachter den Eltern Erziehungsfähigkeit bescheinigt, stellen diese ihr Kind im Internet bloß - z.B. indem auf vaterforum zu hören ist, wie Kleine schreit und Herr S* dies mit "sie schreit schon eine halbe Stunde" kommentiert.

Die Jugendwohlfahrt war zu diesem Zeitpunkt bereits Ziel massiver Angriffe von Herrn S* und Frau R* im Internet - sodass auch daraus ablesbar ist, dass letztlich keine für Unterstützung der Erziehung notwendige Kooperationsbereitschaft bestand.

2. In Oberösterreich erfolgen etwas mehr als 50 % aller Fremdunterbringungen mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. § 215 Abs. ABGB schreibt der Jugendwohlfahrt vor, dass in jenen Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten mit einer Maßnahme nicht einverstanden sind, der Jugendwohlfahrtsträger alle notwendigen Maßnahmen beim zuständigen Pflegschaftsgericht zu beantragen hat. Besteht Gefahr in Verzug, sind diese Maßnahmen unmittelbar zu treffen und längstens binnen 8 Tagen dem Gericht zur Kenntnis zu bringen, welches darüber zu entscheiden hat.

Selbstverständlich wird auch in diesen Fällen versucht, Kontakte des Kindes zu seinen Eltern aufrecht zu erhalten und die Eltern zur Mitarbeit an der Erziehungshilfemaßnahme zu gewinnen.

3. Es gab Therapie für Kleine, die im rechtlichen Sinn als Erziehungshilfe anzusehen ist. Zu Erziehungshilfe im Sinne von Reflexion des Erziehungsverhaltens und daraus abgeleitet Veränderung des Erziehungsverhaltens waren weder Herr S* noch Frau R* jemals bereit. Wie aus den Internetseiten der Familie ersichtlich ist, wird von Herrn S* und Frau R* bis dato beklagt, dass keine Therapie Michelles als Unterstützung der Erziehung stattgefunden habe, was nachweislich nicht stimmt.

4. Die Arbeit der Jugendwohlfahrt erfolgt in einem SozialarbeiterInnenteam. D.h. es erfolgen regelmäßig Fallbesprechungen in einem Team - insbesondere Entscheidungen über Gefahr in Verzug werden nach dem "Vieraugen-Prinzip" getroffen (also niemals von der/dem fallführenden Sozialarbeiter/in alleine). Darüber hinaus müssen Erziehungshilfemaßnahmen von der Leitungsebene der jeweiligen Dienststelle genehmigt werden. Die Fallführung obliegt aber jeweils einem/r bestimmten Sozialarbeiter/in.
_________________
vlg Sany Very Happy
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nati
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Anmeldedatum: Jul 23, 2006
Beiträge: 39
Wohnort: Tirol

BeitragVerfasst am: Di Aug 21, 2007 7:31 pm    Titel: Antworten mit Zitat

i glab da hat jemand a paar Leichn im Keller
_________________
cu nati
I denk Kinder an die Macht!
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GmeinerBrueder
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Anmeldedatum: Jul 07, 2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: So Aug 26, 2007 12:43 am    Titel: Die Gästebücher sind literarisch eine Bankrot Erklärung Antworten mit Zitat

Die Gmeiner Brüder in allen Ehren, haben heut so manch Gästebuch gelesen. Doch die so juridisch schillernde Persönlichkeit, ist von unmoderierten Postings abgeneigt. Da bleibt nur eins, mit sich selber plaudern, denn bauen, tun sie sich alle selbst ihre eigenen Mauern. Aber sogar das väterlich fürsorgende Gästebuch im Osten, muss anhand fehlender Emailadressen rosten. Deshalb schreibt es mit sich selbst zum Besten, um damit unsere Gesellschaft sinnlos zu mästen.

Ganz andere Töne spricht wohl die Gerichtsbarkeit und insolvent sind die Vorständ' da unten weit und breit. Doch sehet selbst unter www.edikte.at, wie jeder vor Gericht mangels Vermögens gesteh'. Jetzt sei aber Schluss mit dem Reinem, bevor weitere Brutstätten keimen.

BG Steyr (492), Aktenzeichen 18 Se 10/04h
Bekannt gemacht am 20. September 2004
Schuldner: B.E.
dzt. arbeitslos
xxx

Kostendeckung: Das Schuldenregulierungsverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet.

Beschluss vom 20. September 2004
Bekannt gemacht am 18. Oktober 2004
Rechtskraft: Der Beschluss, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, ist rechtskräftig.

Beschluss vom 18. Oktober 2004
---
BG Steyr (492), Aktenzeichen 18 Se 18/04k
Bekannt gemacht am 21. Dezember 2004
Schuldner: B.M.
xxx

Kostendeckung: Das Schuldenregulierungsverfahren wird mangels Kostendeckung nicht eröffnet.

Beschluss vom 21. Dezember 2004
Bekannt gemacht am 10. Jänner 2005
Rechtskraft: Der Beschluss, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, ist rechtskräftig.

Beschluss vom 10. Jänner 2005
---
BG Steyr (492), Aktenzeichen 18 S 1/05m
Bekannt gemacht am 12. Jänner 2005
Schuldner: K.G.
xxx
---
BG Steyr (492), Aktenzeichen 18 S 2/05h
Bekannt gemacht am 14. Jänner 2005
Schuldner: K.H.
xxx
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Sany
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Anmeldedatum: Jul 18, 2006
Beiträge: 52
Wohnort: Frankreich

BeitragVerfasst am: So Aug 26, 2007 4:52 pm    Titel: @GmeinerBrüder Antworten mit Zitat

Wohl an! Ein trübes Ende wird das nehmen Wink
_________________
vlg Sany Very Happy
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