Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB

Erika Feldenczer, vom Jugendamt Wolfsberg, stellt Verfügungen nach §215 ABGB aus und bringt diese nicht bei Gericht ein. Das ist kriminell. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass solche Verfügungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, beim Pflegschaftsgericht beantragt werden müssen.
Nun prüft die vorgesetzte Dienststelle (Landesregierung Abt. 13) diese Fälle schon seit 11 Monaten ob Tatbestände des Amtsmissbrauches und der Freiheitsberaubung vorliegen.

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Was meint der EGMR für Menschenrechte

Zum Nachdenken:
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Artikel 8 - Recht auf ACHTUNG des Privat- und Familienlebens

1. Jedermann hat Anspruch auf ACHTUNG seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. Die Behörde JUGENDAMT (ein weltweites Unikum zur staatlichen Kontrolle der österreichischen Familien) mischt sich permanent und selbstständig in die privaten Angelegenheiten der erwachsenen Bürger, die auch Eltern sind, ein. In grossen Rechtsnationen ist die EINMISCHUNG des Staates in die privaten Angelegenheiten der Eltern, verpönt und verboten. Das versteht sich von selbst. In Österreich BESTIMMEN die Mitarbeiter der Jugendaemter das Familienleben der erwachsenen Bürger und MISSACHTEN die Parentalität der Eltern. Sie handeln illegal, zumindest nach dem Rechtsgefühl der internationalen Gemeinschaft.

PROTOKOLL Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 5 - Gleichberechtigung der Ehegatten

Ehegatten haben untereinander und in ihren Beziehungen zu ihren Kindern gleiche Rechte und Pflichten privatrechtlicher Art hinsichtlich der Eheschliessung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe. Die österreichischen Behörden, JUGENDAMT und JUSTIZ haben diesen Satz wohl nie zu Ende gelesen.

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Unglaublicher Skandal um Stargutachter Prof. Dr. Max Friedrich

Prof Dr Max Friedrich

Prof. Dr. Maxx Friedrich hatte 2004 als von der Linzer Staatsanwaltschaft beigezogener Gutachter in einem Strafverfahren mit seiner Expertise die acht Geschworenen dazu verführt, einen massiven Schuldspruch gegen einen heute 58-jährigen Mann zu fällen. Der Mann ging sogar in Strafhaft und wurde nach 20 langen Monaten nun unverzüglich aus der Justizanstalt Garsten enthaftet. Dem Mädchen wurden angebliche Missbrauchsvorwürfe durch Hypnose entlockt.

WIEDERAUFNAHMEN am laufenden BAND erwartet.

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